Leistbaren Wohnraum für Lehrlinge in Wien schaffen
Fertig mit der Pflichtschule stellt sich für Jugendliche die Frage: Was nun? Als Ausbildung ist auch ein Lehrberuf eine Möglichkeit. Immerhin befinden sich österreichweit 107.915 Menschen (Stand 31. Dezember 2018) laut Wirtschaftskammer in einer Lehre.
16.899 davon absolvieren diese in Wiener Betrieben – auch wenn einige davon gar nicht in Wien wohnen.
Um ihnen den oft weiten Weg zur täglichen Arbeitsstelle zu ersparen, möchte die Stadt Wien mit der „Aktion für Lehrlinge“ die jungen Arbeitnehmer unterstützen und ihnen einen leistbaren Wohnraum bieten.
Die Stadt Wien fördert deshalb Ein-Zimmer-Wohnungen. Diese können die Lehrlinge der Wiener Betriebe beziehen, wenn sie keinen Hauptwohnsitz in Wien gemeldet haben.
Voraussetzungen
In welchem der 23 Wiener Gemeindebezirke sich die Wohnung befindet, kann jedoch nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Stadt je nach Verfügbarkeit zugeteilt.
Dazu müssen die Antragssteller gewisse Voraussetzungen mitbringen: Gültig ist die Aktion nur für Lehrlinge von 18 bis 25 Jahren. Sie müssen die österreichische oder eine gleichgestellte (EU-Bürger, Anm.) Staatsbürgerschaft vorweisen und seit mindestens einem Jahr durchgehend an einem Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland gemeldet sein. Auch eine Bescheinigung über die Lehrstelle in Wien muss vorliegen.
Förderung nach der Lehre
Ist die Lehre abgeschlossen, können Lehrlinge, die in der Firma verbleiben, auf die „Aktion für JungarbeitnehmerInnen“ zurückgreifen. Zu den erwähnten Kriterien muss der Antragssteller zusätzlich in den vergangenen zwölf Monaten seine Lehre erfolgreich abgeschlossen haben.
Ist das der Fall, fördert auch hier die Stadt Wien mit einer Ein-Zimmer-Wohnung. (Infos hier)