J wie Junges Wohnen: Generation Nesthocker
25,2 Jahre sind junge Österreicher durchschnittlich alt, wenn sie das „Hotel Mama“ verlassen und in ihre eigenen vier Wände ziehen. Das geht aus einer Studie des statistischen Amts der EU (Eurostat) aus dem Jahr 2017 hervor.
Weitere Erhebungen zeigen, dass immer mehr junge Erwachsene den Auszug nach hinten schieben – vor allem Männer. Einer Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF) zufolge lag der Anteil der 29-jährigen Männer, die zu Hause lebten, im Jahr 2014 bei 30 Prozent. Fast 40 Jahre davor betrug er lediglich rund 15 Prozent.
Etwas anders sieht das bei jungen Frauen aus: 2014 lebten 15 Prozent der 29-jährigen Frauen noch im Elternhaus, 1971 lag dieser Anteil noch unter zehn Prozent.
„Die Verzögerung des Auszugs ist die Folge anderer Verzögerungen im Lebenslauf“, sagt die Studienautorin und Familiensoziologin Christine Geserick. Im Hinblick auf den Auszug sei die finanzielle Hürde mittlerweile die größte Herausforderung für junge Leute.
„Die Berufskarriere ist heute eine viel instabilere. Der Einstieg ins Berufsleben ist schwieriger, dauert länger und erfolgt später. Man kann das als ‚Generation Praktikum‘ bezeichnen“, sagt Geserick. Ein geregeltes Einkommen würden viele später als in früheren Zeiten erreichen.
Hohe Kosten für Junge
Hinzu komme, dass die Wohnungskosten für jüngere Haushalte deutlich höher sind als für ältere Haushalte. „Zieht man jetzt in eine Mietwohnung, zahlt man deutlich mehr, als Mieter mit älteren Verträgen“, sagt Studienautorin Geserick.
Um den Auszug aus dem Elternhaus für junge Menschen zu erleichtern, bietet die Stadt Wien daher die sogenannte JungwienerInnen-Aktion. Sie soll jungen Menschen den Einzug in eine günstige Gemeinde- oder geförderte Wohnung ermöglichen. Besonders entgegen kommen dieser Zielgruppe Smart-Wohnungen (siehe S wie Smart-Wohnung).
Voraussetzungen
Die JungwienerInnenaktion gilt für alle Wiener vom 17. bis 30. Geburtstag, die die Grundvoraussetzung für ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf erfüllen (siehe C wie Checkliste). Dazu kommen noch einige besondere Kriterien, etwa, dass Bewerber in den vergangenen zehn Jahren bei den Eltern gelebt haben müssen.
Beim Einzug in eine geförderte Wohnung ist ein Eigenmittelanteil zu leisten. Um diesen aufzustellen, können junge Wohnungssuchende bei der Stadt ein Darlehen beantragen. Dieses ist nur mit einem Prozent verzinst. Zudem gewährt die Stadt jungen Menschen, die eine geförderte Wohnung beziehen, für einen Teil der Eigenmittel einen Zahlungsaufschub.