Wiener Tafel rettet seit 20 Jahren Lebensmittel vor Vernichtung
Von Bernhard Ichner
Am 9.9.1999 gründeten vier Studenten der Sozialakademie die Wiener Tafel. Ihr Ziel war es, Lebensmittel vor der Vernichtung zu bewahren und armutsgefährdeten Menschen damit zu helfen. Es war der Beginn einer Erfolgsgeschichte. Denn gestern, Montag, feierte die Initiative, die allein 2018 600 Tonnen Lebensmittel rettete und an Bedürftige verteilte, bereits ihr 20-jähriges Jubiläum.
„Jedes dritte Lebensmittel wird für den Müll produziert“, erklärt die Geschäftsführerin der Wiener Tafel, Alexandra Gruber. Um diesen „sinnlosen Kreislauf der Verschwendung“ zu unterbrechen, formuliert sie drei Wünsche an die nächste Bundesregierung: „Die Vereinfachung der Lebensmittel-Weitergabe müsste gesetzlich verankert werden. Österreich sollte sich an EU-Programmen zur Lebensmittel-Rettung beteiligen. Und diese bedürfte einer Förderung durch die öffentliche Hand.“
„Akt der Hilfeleistung“
„Genusstaugliche Lebensmittel nicht weitergeben, grenzt an unterlassene Hilfeleistung", meint Andreas Schmölzer, Sachverständiger für Lebensmittelhygiene und Ernährungswissenschafter, in seinem von der Wiener Tafel in Auftrag gegebenen Gutachten zur „Vereinfachung der Weitergabe von Lebensmitteln an karitative Organisationen“. Die Weitergabe von Lebensmitteln müsse gesellschaftlich und rechtlich neu bewertet werden.
„Die Weitergabe von Lebensmitteln darf nicht komplizierter und teurer sein als Wegwerfen“, betont Schmölzer. Und: „Die regulatorischen Bürden behindern Lebensmittelspenden. Es ist für Unternehmer bedeutend einfacher und günstiger, Lebensmittel zu entsorgen als zu spenden. Auch werden das Engagement von Privatpersonen und die Aktivität von karitativen Einrichtungen zur Weitergabe durch zweckfremde Gesetzesauslegung deutlich gedämpft. Dies ist aber ohne Kosten oder Nachteile sehr einfach zu ändern“, ist Schmölzer überzeugt.
Er plädierte dafür, Spenden nicht als Teil des Lebensmittelunternehmertums, sondern als Privatangelegenheit zu betrachten. Handle es sich formell um einen Akt der Hilfeleistung, würde statt des Lebensmittelrechts nur noch die übliche Sorgfaltspflicht gelten.