Chronik/Wien

Wiener Szene-Gastronom in "Furcht": Künstler wegen Drohungen vor Gericht

Ein Künstler, der einst mit seiner abstrakten Malerei von Galeristen im In- und Ausland als Shooting-Star gehandelt wurde, zwischenzeitlich Probleme mit der Justiz um Fälschungsvorwürfe hatte und sich eigenen Angaben zufolge jetzt wieder konsolidiert hat, hatte am Dienstag einen Termin am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Die Anklage lautete auf gefährliche Drohung - er hatte einem bekannten Szene-Gastronomen unschöne Facebook-Nachrichten und Emails zukommen lassen.

"Oida, du bist tot", ließ der Angeklagte den Empfänger etwa wissen. Ein anderes Mal hieß es "Eine falsche Aussage von dir und du bist Geschichte" oder "Wenn ich dich sehe, zerlege ich dich". Der an sich nicht schreckhafte Gastronom hielt dazu nun vor Richterin Nicole Baczak fest: "Es war eine gewisse Furcht im Raum." Das "Aggressionspotenzial" des Künstlers sei seinerzeit allgemein bekannt gewesen, betonte der Zeuge.

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In der Tat pflegte der Maler sein Image als Bad Boy, Handgreiflichkeiten soll er nicht aus dem Weg gegangen sein. Der Gastronom war ungeachtet dessen von den Werken des Mannes angetan, er erwarb daher 2013 mehrere Bilder des Künstlers. Nachdem sie in sein Eigentum übergegangen waren, borgte er sie diesem wieder für Ausstellungen - und erhielt sie nicht mehr zurück, wie er nun dem Gericht darlegte. Darauf hin sei es zu Unstimmigkeiten und den schriftlichen Drohungen gegen seine Person gekommen.

Leben sei wieder "stabil"

Der Angeklagte bezeichnete die Darstellung des Szene-Gastronomen zwar als "übertrieben", gab aber zu, verbal hingelangt zu haben: "Ich war betrunken. Der Influence von Drogen. Es tut mir leid." Er habe sein Leben jetzt wieder "stabilisiert", betonte der Maler. Er sei verheiratet und Vater eines Kindes: "Und ich bin seit drei Jahren ohne Drogen."

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Angesichts seiner geständigen Verantwortung und dem lange zurückliegenden Tatzeitraum - zu den Drohungen war es Ende September 2013 gekommen, der Angeklagte war aufgrund von langjährigen Auslandsaufenthalten für die Justiz seither nicht greifbar - entging der Künstler einer Verurteilung. Das Strafverfahren wurde diversionell erledigt. Der Maler akzeptierte eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro, obendrein bekam er einen Bewährungshelfer zugeteilt. "Ich will, dass Sie zu einem Sozialarbeiter gehen", meinte die Richterin.

Nicht rechtskräftig

Der Szene-Gastronom bzw. sein Rechtsvertreter Mirsad Musliu waren mit diesem Vorgehen einverstanden. "Er ist nach wie vor ein hervorragender Künstler", lobte der Unternehmer den Maler. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Diversion ist daher formal noch nicht rechtskräftig.

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