Chronik/Wien

Wieder tödlicher Fehler in einem Spital

Alle Beteiligten sind schockiert und bemüht, den Fall aufzuklären", sagt Wiens Patientenanwältin Sigrid Pilz.

Es ist eine Tragödie, die sich am 22. Juli im Kaiser-Franz-Josef-Spital in Wien-Favoriten abspielte: Mit starken Schmerzen und Blutungen wurde die hochschwangere Marjana S. (25) in das Krankenhaus gebracht. Fünf Stunden später war das Baby tot. Die Gebärmutter der Frau musste entnommen werden.

"Unser Kind ist nur tot, weil niemand reagiert hat", sagt ihr Ehemann Dejan J. verzweifelt. Stundenlang sei seine Frau in einer Blutlache gelegen. Erst als Marjana kollabierte, sei endlich eine Assistenzärztin gekommen, um die Herztöne des Babys zu kontrollieren. Sie konnte keine feststellen, schildert Dejan J. der Zeitung heute. Erst nach einer zweiten Messung habe sie den Oberarzt alarmiert. Dieser veranlasste eine Not-Operation. Die Mutter überlebte knapp, das Baby konnte aber nicht mehr gerettet werden.

Mittlerweile hat die 25-jährige Frau das Spital wieder verlassen. Kinder wird die zweifache Mutter aber keine mehr bekommen können.

"Es wurden leider Fehler gemacht. Wir bedauern den Vorfall sehr", heißt es im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV). Man habe bereits eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt. "Diese deckt sich aber nicht in allen Bereichen mit der Darstellung der Betroffenen."

Plazenta-Ablösung

Was der KAV bestätigt: Die Frau ist mit Blutungen stationär aufgenommen worden. Es kam zu einer Ablösung der Plazenta. Der Fötus ist bei dem durchgeführten Kaiserschnitt bereits tot gewesen.

Welche Fehler passiert sind, will man seitens des KAV mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht sagen. "Es hat sich jedenfalls um sehr komplexe Abläufe gehandelt."

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft werden laut KAV erfahrungsgemäß zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen. Erst danach steht fest, welche Konsequenzen es für das beteiligte Personal gibt. Die beiden Hebammen und die Ärztin sind vorerst nicht suspendiert, versehen derzeit ihren Dienst aber nicht mehr im Kreißsaal.

Wie die Patientin werden auch die Mitarbeiter von einem Kriseninterventionsteam betreut.

Mittlerweile ist auch die Patientenanwaltschaft mit der Angelegenheit betraut. Sie hat ein Prüfverfahren eingeleitet. Dabei geht es um die Frage, ob das Spital haftbar gemacht werden kann.

Der Fall erinnert an jenen einer jungen Schwangeren, die im Jänner trotz Blutungen vom AKH abgewiesen wurde und daraufhin ihr Kind verlor (der KURIER berich­tete). Im KAV sieht man jedoch keine Parallelen. Schließlich sei im aktuellen Fall die Patientin im Spital aufgenommen worden.