Wie ein Künstler mit einem alten Föhn Raser ausbremst
Seit nicht einmal einer Woche kann die Polizei bei eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahrzeuge beschlagnahmen. Und schon jetzt musste in Wien der erste Lenker „mit Bleifuß“ sein Auto abgeben. Der Mann soll am Wochenende zu nächtlicher Stunde am Hernalser Gürtel mit 114 km/h unterwegs gewesen sein – erlaubt sind dort 50 km/h.
Dass in dem Bereich häufig Raser anzutreffen sind, bewegt nicht nur die Exekutive zu drastischeren Maßnahmen. In der Neulerchenfelder Straße hat ein Künstler mit einer originellen Aktion unlängst die Gemüter zahlreicher Autofahrer erhitzt.
Andreas Strauss räumte sein Atelier auf und stieß auf eine Kunstinstallation, die er einst im Naturhistorischen Museum ausgestellt hatte: „Ein depperter alter Föhn auf einem hinnigen Fotostativ“, beschreibt der 55-Jährige sein Kunstwerk. „Während ich aufgeräumt hab’, ist grad so ein Typ mit seinem Auto vorbeigeknallt.“ Als Reaktion stellte Strauss die Kunstinstallation, die mit etwas Fantasie tatsächlich an einer Radarpistole erinnert, auf den Gehsteig vor sein Atelier.
Wut und Zuspruch
Zu seiner Verwunderung zeigte die halbernst gemeinte Aktion Wirkung. Nicht nur sollen mehrere Lenker vor der Radarattrappe abgebremst haben, auch der Lärm reduzierte sich offenbar stark. „Wenn man sein Tempo von 60 km/h auf 50 km/h verlangsamt, sinkt der Lärmpegel um die Hälfte“, erklärt Strauss. Nachbarn hätten sich begeistert gezeigt, so der gebürtige Oberösterreicher.
Ein Freund war sogar so begeistert, dass er ein Foto der „Radarfalle“ auf der Kurznachrichtenplattform „X“ (vormals Twitter) teilte, wo die Wogen allerdings hochgingen. Als „Menschenhasser“ wurde der Künstler bezeichnet. Seine Aktion sei strafbar und Amtsanmaßung hieß es ebenfalls. Sogar die Polizei wurde zum Handeln aufgefordert.
Strauss zufolge zeigte diese aber nur mäßig Interesse an seinem Stativ samt Föhn. „Mir wurde lediglich gesagt, dass ich eine Genehmigung brauche, wenn es sich um eine dauerhafte Installation handelt.“ Das war ohnehin nie sein Ziel. Die in den sozialen Medien hart kritisierte Kunstaktion stand nur einige Male und dann für maximal eine halbe Stunde.
In dieser Form eine wohl unproblematische Form des Aktionismus, wie auch ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer befindet. Wenn das Kunstobjekt nur kurz abgestellt war, könnte es sich ja zum Beispiel um „eine Ladetätigkeit“ handeln. Hoffer gibt allerdings zu bedenken, dass die Nutzung von Straßen des öffentlichen Verkehrs „zu verkehrsfremden Zwecken ohne entsprechende Bewilligung“ durchaus strafbar sei. Es drohen Verwaltungsstrafen in der Höhe von bis zu 726 Euro. Das gelte allerdings nicht auf Privatgrundstücken, wo kein Gesetz gegen das Anbringen derartiger verkehrsberuhigender Maßnahmen spreche. Es handle sich auch nicht um Amtsanmaßung.