Chronik/Wien

Verliebter Polizist fragte Daten seiner Ex ab: Verurteilt

Ein Polizeibeamter, der im Polizeicomputer verbotenerweise die Daten seiner Ex und ihres neuen Partners abgefragt hatte, ist am Freitag am Wiener Landesgericht verurteilt worden. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Philipp Krasa) verhängte über den 54-Jährigen wegen Amtsmissbrauchs sieben Monate auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Beamte hatte 2016 über eine christliche Plattform „eine sehr nette Frau“ kennengelernt, wie er dem Gericht darlegte: „Ich hab' sie sehr gern g'habt. Der gemeinsame Glaube war vorherrschendes Thema.“ Allmählich sei seine Partnerin aber einer US-amerikanischen Fernsehpredigerin erlegen, was dem Polizisten missfiel: „Meiner Meinung nach wollte die den Leuten nur das Geld aus der Tasche ziehen.“ Aufgrund dieser und einiger anderer Differenzen kam es schließlich zur Trennung, worunter der Beamte litt.

„Er hat sich nicht damit abgefunden“, meinte die Staatsanwältin. Daher habe er - laut Anklägerin „offensichtlich frustriert“ - im Polizeicomputer Abfragen nach seiner Ex getätigt und auch nach deren neuem Partner recherchiert. „Er war ein verknallter Kerl“, erläuterte sein Verteidiger.

Disziplinarbehörde entscheidet über berufliche Folgen 

Er habe „aus Sorge um ihr Wohl“ gehandelt, behauptete dagegen der Angeklagte. Er habe überprüfen wollen, ob der Neue, der bei einer Bank beschäftigt war, in einen Skandal verwickelt gewesen sei: „Da ist der Polizist bei mir durchgekommen.“ Zugleich räumte der 54-Jährige ein, eifersüchtig gewesen zu sein: „Ich wollte wissen, ob sie ihn geheiratet hat.“ Sein Nachfolger sei übrigens geschieden, informierte der 54-Jährige den Senat: „Aufgrund der Bibel dürfte er eigentlich gar keine neue Beziehung haben.“

Sein verbotenes Nachschauen - inkriminiert waren knapp zwei Dutzend Abfragen - flog auf, weil er eines Tages seiner Ex SMS schickte. „Jesus wartet auf dich“, hieß es in einer. In einer anderen erwähnte er das Geburtsdatum ihres neuen Freundes. Sie hatte ihm das nie verraten, weshalb die Frau den Polizisten wegen vermuteter unzulässiger Recherchen in ihrem Privatleben anzeigte.

Ob und inwieweit das Urteil für den Mann berufliche Folgen hat, ist noch offen. Über allfällige Konsequenzen müssen jetzt die Disziplinarbehörden entscheiden.