Verhandlung über S1-Spange Seestadt Aspern beginnt
Von Bernhard Ichner
In den kommenden Tagen steht die Umweltverträglichkeit zweier großer Verkehrsprojekte auf dem Prüfstand. In der Messe Wien wird ab heute bis kommenden Mittwoch über die „S1-Spange Seestadt Aspern“ und ab nächsten Donnerstag über die umstrittene Stadtstraße Hirschstetten verhandelt.
Zahlreiche Bedenken
Ganz anders argumentieren Umweltschutzorganisationen und Bürgerinitiativen, die zum einen die Verkehrsprognosen des Bundes infrage stellen und zum anderen Feinstaub- und Lärmbelastungen für die Anrainer entlang der Trasse befürchten.
Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS verweist zudem infolge ehemaliger Betriebsansiedlungen bei der Anschlussstelle Seestadt West auf Altlasten. Diese gelte es erst zu sanieren, damit sie im Zuge der Bautätigkeiten nicht ins Grundwasser gelangen können.
Und auch um geschützte Vogelarten, wie den Drosselrohrsänger oder die Zwergdommel, sorgen sich die Projektkritiker. Rehm fordert daher Ausgleichsmaßnahmen, wie „besseren Lärmschutz oder Ersatzlebensraum“.
Kein Beschwerderecht
Noch mehr Einwendungen als gegen die Spange gibt es gegen die 3,2 Kilometer lange geplante Stadtstraße, die die A23 (Anschlussstelle Hirschstetten) mit der S1 (Seestadt West) verbinden soll.
Laut Stadt Wien zielt das Projekt darauf ab, den Durchzugsverkehr aus den Siedlungsgebieten abziehen und die Lebensqualität in den Ortskernen von Hirschstetten, Stadlau oder Breitenlee verbessern. Anvisiert wird ein Bauende im Herbst 2021.
Doch viele Hirschstettner befürchten vielmehr eine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität durch Lärm und Luftschadstoffe. Zumal die Stadtstraße nur in Kombination mit besagter S1-Spange genehmigungsfähig ist. Rehm führt außerdem auch hier Altlasten bei Krcal-Grube und Quadenstraße ins Treffen.
Bürgerinitiativen haben im Gegensatz zu Umwelt-NGOs (wie VIRUS) in dieser UVP-Verhandlung allerdings keine Parteienstellung, sondern nur Beteiligtenstatus. Das bedeutet, sie dürfen zwar Einsicht in die Akten nehmen und sich zu Wort melden. Anträge stellen oder Beschwerde gegen etwaige Bescheide einlegen können sie aber nicht.