Tausende österreichische Bäume werden unnötig gefällt
Von Bernhard Ichner
Viel ist nicht mehr zu sehen. Wo bis vor Kurzem noch gesunde Buchen standen, klafft jetzt eine breite braune Schneise im Dornbacher Pfarrwald. Auf einem halben Hektar im Besitz von Stift St. Peter wurde der Baumbestand rigoros abgeholzt. Doch das ist nicht das einzige, was Wolfgang Khutter und Michael Kubik von der Wiener Umweltschutzabteilung (MA22) beim KURIER-Lokalaugenschein bemängeln. Auch die Rinde angrenzender Bäume ist beschädigt, der Erdboden wurde von den schweren Holzerntemaschinen massiv in Mitleidenschaft gezogen. Als Ursache für die Baumfällungen vermuten die Experten aus dem Ruder gelaufene Sicherungsschnitte. Ein immer häufiger auftretendes Problem.
Österreichs Baumbesitzer stehen nämlich vor einem Dilemma: Kommt jemand durch einen umstürzenden Baum oder einen herabfallenden Ast zu Schaden, ist die Haftung nicht einheitlich geregelt. Um gar nicht erst zur Verantwortung gezogen zu werden, schießen Waldbesitzer daher oft über das Ziel hinaus und fällen entlang von Straßen und Wegen weit mehr Bäume als eigentlich notwendig wäre.
Würde bundesweit in allen sensiblen Bereichen so verfahren, wären einer Studie des Umweltbundesamtes zufolge 20 Prozent der österreichischen Waldfläche betroffen.
In Rahmen eines Baumkonvents, an dem neben der Stadt Wien unter anderem Städte- und Gemeindebund, die Umweltanwaltschaften aus Wien, NÖ, OÖ und Salzburg sowie zahlreiche NGOs wie WWF, Umweltdachverband oder Birdlife beteiligt sind, wird daher an einem Leitfaden gearbeitet, der Grundbesitzern zu mehr Rechtssicherheit verhelfen soll.
Ein Baum ist kein Haus
MA22-Chefin Karin Büchl-Krammerstätter erläutert den Kern des Problems: "In der Judikatur wurde es bis dato so gehandhabt, dass der Eigentümer eines Baumes genauso haftet wie der Eigentümer eines Gebäudes. Aber dieser Vergleich funktioniert nicht - denn ein Baum ist als Naturgebilde unberechenbarer als ein Haus. Dieser Haftungsmaßstab ist zu streng."
Dieser juristische Ansatz habe bei den Grundeigentümern aber "zu einer regelrechten Mythenbildung geführt", sagt Büchl-Krammerstätter. Darum werde immer öfter vorsorglich rigoros abgeholzt, anstatt nur wirklich gefährdete Bäume in einem Abstand von einer Baumlänge und fünf Metern vom Wegesrand zu fällen. (Ob Bäume gefährdet sind, hätten eigentlich Fachleute der Behörde bei jährlichen Kontrollen sowie anlassbezogen nach Sturmereignissen zu entscheiden.)
Der Baumkonvent drängt daher auf gesetzliche Änderungen. Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), für das das Justizministerium zuständig ist, würde man gern eine Klarstellung lesen, dass ein Baum eben nicht genau wie ein Gebäude zu werten sei.
Und im vom Nachhaltigkeitsministerium verantwortetem Forstgesetz sollten nach Ansicht der Baumlobby "waldtypische Gefahren" explizit genannt werden - was letztlich die Eigenverantwortung der Waldbesucher hervorstreiche.
Mit anderen Worten: "Wer bei Sturm in einen Wald geht, hat mit besagten waldtypischen Gefahren zu rechnen und kann deshalb niemand in die Haftung nehmen", sagt Wolfgang Khutter, Leiter des Naturschutzes in der MA22. Dafür sei im ländlich geprägten Westen Österreichs mehr Bewusstsein vorhanden als im dicht besiedelten Osten.
Seitens der zuständigen Ministerien habe man dahingehend "positive Signale" erhalten, meint Büchl-Krammerstätter.
Ermittlung im Pfarrwald
Sicherheitsschnitte seien aber auch anderweitig ein Problem, heißt es bei der MA22. Oftmals würden sie von Waldbesitzern als Vorwand verwendet, um im Anschluss gleich größere Flächen abzuholzen - "quasi weil man schon dabei sei".
Diese Vermutung hegt die Behörde bei den eingangs erwähnten Abholzungen im Dornbacher Pfarrwald. Dabei sei der Grundbesitzer mitten im Landschaftschutzgebiet zudem nicht gerade sensibel zu Werke gegangen. Weshalb die Behörde nach Anzeigen aus der Bevölkerung zurzeit ermittelt, ob hier das Naturschutzgesetz gebrochen wurde.
Da im Auftrag der Gutsverwaltung St. Peter schwere Arbeitsmaschinen zum Einsatz kamen, ist der Boden verdichtet, sagen Sachverständige der MA22. Was zum einen die Erosionsgefahr erhöhe und zum anderen die Bewässerung des Waldes sowie den Samenanflug erschwere. Zudem würden Kleinstlebewesen im Boden beeinträchtigt.
"Die Biodiversität ist weg, die Regeneration wird hier länger dauern", meint Michael Kubik, der bei der MA22 für den Gebietsschutz zuständig ist. Seiner Meinung nach wurden hier sowohl die Erholungswirkung des Waldes als auch der Landschaftshaushalt beeinträchtigt. Kommt das Magistratische Bezirksamt im Zuge seiner Ermittlung zum selben Schluss, drohe dem Grundbesitzer eine Verwaltungsstrafe.
"Forstwirtschaftliche Nutzung"
Der ist sich allerdings keiner Schuld bewusst. Die Fällungen stünden keineswegs mit Sicherungsschnitten im Zusammenhang, betont Oberförster Wilfried Gruber von der Gutsverwaltung St. Peter. Es handle sich auf besagtem Areal um eine "rein forstwirtschaftliche Nutzung". Die Leerstellen werde man im Frühjahr wieder aufforsten und der Bodenverdichtung mittels kleiner Bagger entgegenwirken.
Waldbesucher müssen sich aber darauf einstellen, dass die gesamte Waldseite oberhalb des Hanslteichs sukzzesive gerodet wird. Anders sei die Naturverjüngung des 120 Jahre alten Buchenbestandes nicht zu gewährleisten, sagt Gruber.
Pferdestärken
Maschinelles Arbeiten im Wald sei nicht per se ein Problem, erklärt Wiens Forstdirektor Andreas Januskovecz. Auch der Forstbetrieb der Stadt (MA49), der 5.110 Hektar der insgesamt 7.958 Hektar Wiener Waldfläche betreut, arbeite zum Teil mit schwerem Gerät. Es müsse aber adäquat ausgestattet sein und von einem kompetenten Fahrer gelenkt werden, damit der Boden keinen Schaden nehme.
In einigen Waldgebieten der Stadt, etwa im Schwarzenbergpark (17.) oder im Maurer Wald (23.), werden gefährdete Bäume dagegen händisch gefällt und von Pferden zum Lkw geschleift. Totholz wird zum Teil nicht entfernt, sondern verbleibt als Lebensraum für andere Organismen an Ort und Stelle.