Chronik/Wien

Straches Wohnsitz-Frage: Stellungnahme "in den nächsten Tagen" angekündigt

Bei der für den Antritt bei der Wien-Wahl relevanten Frage um den Hauptwohnsitz von Heinz-Christian Strache beschäftigt sich inzwischen dessen Anwalt mit Erarbeitung einer Stellungnahme. „Sein Anwalt ist mit heute dran“, sagte Christian Höbart, Generalsekretär von Straches neuer Liste „Team HC Strache“, am Montag auf APA-Anfrage. Die Erklärung werde „in den nächsten Tagen“ vorliegen.
Wann genau die Stellungnahme fertig sein bzw. gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert wird, ließ Höbart offen. Man wolle diese „Sommerloch-Geschichte“ jedenfalls „so schnell wie möglich weg haben“. Am Wochenende war eine Darstellung für Anfang dieser Woche angekündigt worden.

Für eine Kandidatur bei der Wien-Wahl muss die jeweilige Person mit Stichtag 14. Juli 2020 ihren Hauptwohnsitz und - damit verbunden - ihren Lebensmittelpunkt in der Bundeshauptstadt gehabt haben. Strache ist zwar an einer Adresse in Wien-Landstraße hauptgemeldet, lebt aber mit seiner Familie auch bei Klosterneuburg in Niederösterreich. Die Kleinstpartei „Wandel“ zweifelt deshalb am Hauptwohnsitz Wien, ortet einen Verstoß gegen das Meldegesetz und hat eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht.

Brisanter Aktenvermerk

Befeuert wurde die Debatte nicht zuletzt durch einen nun in den Fokus gerückten Aktenvermerk im Zuge der Casinos-Ermittlungen aus 2019, wonach Straches Mutter angegeben hatte, ihr Sohn wohne „seit mindestens 19 Jahren“ nicht mehr in der Landstraßer Wohnung. Bei der Wohnungsdurchsuchung selbst wurde von den Beamten protokolliert, dass keinerlei persönliche Gegenstände Straches aufgefunden wurden.

Das „Team Strache“ hatte bereits am Wochenende versichert, dass Straches Lebensmittelpunkt sehr wohl in Wien sei. Noch dazu lebe dessen Mutter seit März in einem Pflegeheim. Strache habe die Wohnung damals - und damit bereits vor dem für die Wahl relevanten Stichtag - voll übernommen und nutze diese auch. Am Samstag postete Strache selbst via Facebook einige Fotos mit seinen „lieben Nachbarn“ in „meinem Heimatbezirk Wien-Landstraße“.

Die Wiener Wahlbehörde prüft derzeit die Hauptwohnsitzmeldung aller Kandidaten, wobei Straches Prüfung aufgrund der „Wandel“-Sachverhaltsdarstellung über die übliche Routine hinausgeht. Er wird mit den Aussagen der Kleinstpartei konfrontiert und kann Beweismittel vorlegen, die diese entkräften. Über den genauen Ablauf des Verfahrens dürfe sie keinerlei Auskünfte geben, bekräftigte Christine Bachofner, Chefin der zuständigen MA 62, gegenüber der APA am Montag.

Die Entscheidung in der Sache trifft jedenfalls die Bezirkswahlbehörde in Wien-Landstraße mit dem Abschluss des Wählerverzeichnisses. Dies geschieht laut Bachofner in der zweiten Augusthälfte.

Wahlanfechtung möglich

Wie die Presse berichtet, könnte es damit aber noch nicht vorbei sein. Laut dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer sei eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof durch jede wahlwerbende Partei möglich. Ginge diese durch, würde die Wahl allerdings nicht aufgehoben werden. Aber: Straches Mandat würde für nichtig erklärt werden.