Wehsely gewinnt Klage gegen Wiener FPÖ
Von Elias Natmessnig
Der Schlagabtausch zwischen Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) und der FPÖ zur Mindestsicherung ist am Mittwoch vor Gericht vorerst für Wehsely ausgegangen. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, Vizebürgermeister Johann Gudenus und Landesparteisekretär Toni Mahdalik hatten am 27. September gestützt auf einen Artikel der Kronen Zeitung behauptet, Wehsely habe Mitarbeiter der MA 40 angewiesen, Mindestsicherungsanträge der neu zugezogenen Ausländer positiv zu erledigen und dabei keine Fragen zu stellen oder diese zu überprüfen,so die FPÖ in einer Aussendung, die auch Anzeige gegen Wehsely erstattete.
Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung
Das Handelsgericht Wien hat nun mit der einstweiligen Verfügung der FPÖ verboten, diese Anschuldigungen erneut zu äußern. Sie erfüllen die Tatbestände der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. "Die FPÖ hatte Gelegenheit, ihre Anschuldigungen durch einen Wahrheitsbeweis zu untermauern, sie haben das aber nicht einmal probiert", sagt Wehsely. "Die Klage war daher ein bewusster Schritt, weil es der FPÖ nicht um harte politische Auseinandersetzung geht, sondern um Lüge und Diffamierung."
"Wir haben den Wahrheitsbeweis noch gar nicht antreten können", kontert FP-Generalsekretär Toni Mahdalik. Man brauche dafür die Zeugenaussagen, des MA 40 Mitarbeiters. "Dass Wehsely bis Ende des Jahres 130 Millionen Euro zusätzlich für die Mindestsicherung braucht, ist für mich aber Beleg dafür, dass hier etwas schief läuft", sagt Mahdalik.