Chronik/Wien

Schuldspruch für Todeslenker

Der Nebenerwerbslandwirt lag bereits im Bett, als er an jenem Novemberabend 2009 kurzerhand beschloss, sich wieder anzuziehen und doch noch sein Auto zu holen. Das hatte er gut zwei Stunden zuvor vor einem nahen Lokal stehen gelassen. "Weil ich schon etwas getrunken hatte", wie der 37-jährige Manfred F. beim Prozessauftakt im Mai meinte.

Eine folgenschwere Fehlentscheidung. Denn bei der Rückfahrt rammte der Mann bei Regen und Dunkelheit in Strobl am Wolfgangsee zwei Urlauberkinder aus Wien. Die beiden Cousins, 13 und 14 Jahr alt, hatten gegen 22 Uhr die Straße überquert. "Zuerst glaubte ich an ein Reh. Erst im letzten Moment hab' ich gesehen, das ist ein Mensch, da hat es schon getuscht."
Der ältere der beiden Buben wurde frontal erfasst und auf die Straße geschleudert. Er war auf der Stelle tot. Seinen Cousin - er lag nach dem Unfall schwer verletzt im Straßengraben - will F. überhaupt nicht bemerkt haben.

Fünf Halbe?

Er blieb zwar kurz stehen, stieg aber in sein Auto und flüchtete, als sich ein zweiter Wagen näherte. Zwei Tage später machte ihn die Polizei ausfindig. Seinen beschädigten Wagen hatte der Mann in seiner Scheune versteckt. F. leugnete zunächst jeden Zusammenhang mit dem Unfall und gestand erst, als der Druck auf ihn wuchs.

Im Prozess gab er zu, gefahren zu sein, er will aber nicht betrunken gewesen sein. "Laut Zeugen hatte der Mann aber mindestens fünf Bier intus", sagte der Staatsanwalt. Das bestreitet der Angeklagte vehement. Er räumt ein Bier am Nachmittag und zwei weitere gut zwei Stunden vor dem Unfall ein. Obwohl eine Alkoholisierung nicht mehr nachweisbar war, wurde er am Mittwoch in Salzburg wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft verurteilt, drei davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Besonders gefährlich

Für die Richterin lagen auch ohne die vermutete Alkoholisierung besonders gefährliche Verhältnisse vor: Zum einen hätte F. bei Dunkelheit mit Abblendlicht nicht schneller als 50 km/h fahren dürften, tatsächlich war er mit rund 80 Stundenkilometern unterwegs. Zum anderen wertete die Juristin die begangene Fahrerflucht als erschwerend.