Prozess: Verurteilter Mörder beging nach Haftentlassung Betrügereien
Weil er im Herbst 2004 den Freund seiner Ex-Frau aus Eifersucht mit einem Samuraischwert köpfen wollte, hat ein gelernter Steinmetz wegen versuchten Mordes mehr als zehn Jahre im Gefängnis verbracht. Nach seiner Entlassung ließ sich der Mann geraume Zeit nichts zuschulden kommen - bis ihn seine Mutter auf die Straße setzte, wie Verteidiger Rudolf Mayer am Mittwoch am Wiener Landesgericht darlegte.
Dort wurde der mittlerweile 38-Jährige von einem Schöffensenat wegen Betrügereien, Einbrüchen und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.
"Buntes Potpourri" aus Straftaten
Inkriminiert waren strafbare Handlungen, die der mittlerweile 38-Jährige seit 2017 bis zu seiner Festnahme Ende April begangen hatte. Die Staatsanwältin sprach von einem "bunten Potpourri", das sich im Lauf der Zeit angehäuft habe. So gab sich der Angeklagte als Hausverwalter aus und bot eine Wohnung zur Miete an, wofür er Anzahlungen kassierte.
Er ließ sich von Interessenten Kopien ihrer Ausweise übermitteln - die Daten verwendete er dann dazu, um in deren Namen Handys zu bestellen, die er sich selbst unter den Nagel riss, indem er die Postsendungen abfing. Der Mann brach auch in Büros ein und Spinde auf und eignete sich Hand- und Brieftaschen an. Weiters verkaufte er Autos mit verfälschtem Kilometerstand.
Mit Kriminalität über Wasser gehalten
Der 38-Jährige legte ein umfassendes Geständnis ab. Er habe nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis als Mietwagenfahrer gearbeitet und sich wohl verhalten. Dann sei aber die Firma in den Konkurs geschlittert. Er habe die Arbeit verloren. Als ihn auch noch seine Mutter aus der Wohnung wies - sie kam mit der neuen Partnerin ihre Sohnes nicht zurecht -, habe er sich mit kriminellen Handlungen über Wasser gehalten.
Ungeachtet der Vielzahl der Fakten konzedierte Richter Christian Gneist, man müsse "die Kirche im Dorf lassen". Insgesamt habe der Mann einen überschaubaren Schaden von 38.000 Euro angerichtet. Daher ging der Senat nicht mit der vollen Härte des Gesetzes gegen den 38-Jährigen vor.