Chronik/Wien

Pro Tag in Wien zweistellige Zahl an Betretungsverboten ausgesprochen

Jeden Tag wird in Wien eine zweistellige Anzahl an Betretungsverboten ausgesprochen. Allein heuer waren es seit Jahresbeginn bis 24. Mai 1.596 Fälle - 1.379 gleich am Tatort und weitere 217 Verbote im Nachhinein. Seit Juli 2021 werden dabei die ersteinschreitenden Beamtinnen und Beamten vom sogenannten GiP-Support der Polizei unterstützt, der ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen soll, als Korrektiv da ist und für eine erste Gefährdungseinschätzung sorgen soll.

Leiter des Projekts GiP-Support - GiP steht für Gewalt in der Privatsphäre - bei der Landespolizeidirektion Wien ist Chefinspektor Wolfgang Schlegl-Tiefenbacher, der am Mittwoch vor Journalistinnen und Journalisten die Arbeit des Supports näher erläuterte. "In 24 Stunden werden in Wien nach meinen Schätzungen etwa zehn bis 24 Betretungsverbote ausgesprochen", sagte er. Da der GiP-Support von den Ersteinschreitern bei allen Fällen von Gewalt in der Privatsphäre kontaktiert werden muss, wird diese Schätzung von den Zahlen belegt: "Seit es den GiP-Support gibt, wurde er rund 4.500 Mal kontaktiert", berichtete Schlegl-Tiefenbacher - also in nicht einmal einem Jahr.

Projekt im Vorjahr gestartet

Auslöser für das Projekt war eine besonders schreckliche Bluttat im Februar des Vorjahres in Favoriten. Die Polizei war zunächst zu einem Gewaltübergriff in einer Wohnung in der Triester Straße gekommen, wo ihnen eine leicht verletzte Frau öffnete und angab, von ihrem Freund geschlagen worden zu sein. Der Täter befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht am Ort des Geschehens. Während die Berufsrettung die Frau in ein Krankenhaus brachte, machten sich die Beamten auf die Suche nach dem Gefährder, fanden ihn aber nicht. Die Frau wurde aus dem Spital wieder entlassen und kehrte nach Hause zurück. Der Täter war aber ebenfalls zurückgekehrt und tötete die 28-Jährige.

Für den GiP-Support gibt es derzeit einen Pool von 120 Beamtinnen und Beamten, von denen zwei, in der Spitzenzeit zwischen 16.00 und 2.00 Uhr drei, jeweils für ganz Wien für 24 Stunden im Einsatz sind. Erfährt die Polizei von einem Fall von Gewalt in der Privatsphäre, schreitet sie ein. Die Ersteinschreitenden fahren zum Tatort und treffen erste Entscheidungen - was bis zur Aussprache eines Betretungsverbotes reichen kann. Gleichzeitig müssen sie den GiP-Support informieren, der anhand dieser Meldungen gleich die Gefährdungslage für das Opfer einzuschätzen versucht.

Gefährungseinschätzung mit Fragebogen

Dafür gibt es einen standardisierten wissenschaftlich anerkannten Fragebogen, das sogenannte Odara-Tool, das schon vor einiger Zeit in Kanada entwickelt wurde. Anhand von 13 Fragen, welche die Vorgeschichte des Täters und der Beziehung insgesamt, die Lebensumstände - etwa ob es Kinder gibt, sowohl gemeinsame als auch aus früheren Beziehungen, oder auch wo und wie das Opfer wohnt -, Vorstrafen bzw. frühere Gewaltakte des Täters, etwaigen Substanzmissbrauch und Ähnliches betreffen, erstellt der GiP-Support eine Gefährdungseinschätzung für das Opfer. Dies kann niedrig, höher oder High-Risk sein.

Nach dieser Einschätzung richtet sich das Tempo und die Intensität der weiterführenden Maßnahmen zum Opferschutz, die bis hin zu temporärem Personenschutz, das Drängen auf die Aufnahme in ein Frauenhaus oder gar eine Aufnahme in ein Opferschutzprogramm reichen können. Allerdings sind hier die Beamten immer auf die Kooperationsbereitschaft des jeweiligen Opfers angewiesen.

Betretungsverbot auch ohne Anzeige möglich

Zwei Hinweise: In den weitaus meisten Fällen von Gewalt in der Privatsphäre sind Frauen die Opfer, Männer die Täter. Es gibt aber einige wenige Fälle mit umgekehrter Konstellation. Und für die Verhängung eines Betretungsverbotes ist nicht zwingend eine Strafanzeige notwendig, dieses kann auch vorbeugend ausgesprochen werden. Schlegl-Tiefenbacher schätzte, dass gut zehn Prozent der Verbote nicht mit der Erstattung einer Strafanzeige einhergehen.

"Ich würde schätzen, dass es pro Monat in Wien etwa 40 High-Risk-Fälle gibt", sagte der Chefinspektor. Die Einschätzung des GiP-Supports ist übrigens nicht die letztgültige, diese geht auch zum sogenannten Bedrohungsmanagement, das die Einschätzung des Support-Teams mit eigenen Informationen abgleicht und gegebenenfalls nachschärft. Ebenso wird der juristische Journaldienst der Polizei in Kenntnis gesetzt, der gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen entscheiden kann.

In dem knappen Jahr der Tätigkeit des GiP-Supports hat der Projektleiter auch einige Bereiche zum Nachschärfen gefunden: "Ich würde die Kooperation mit den Opferschutzeinrichtungen wesentlich früher hereinholen, und nicht nur bei High-Risk-Fällen", schlug Schlegl-Tiefenbacher vor. Die Sensibilisierung von Führungskräften bei der Polizei selbst für die Wichtigkeit der Prävention ist dem Chefinspektor ein Anliegen.