Magistratsmitarbeiter verkaufte Aufenthaltstitel aus Geldnot und Mitleid
53 Aufenthaltstitel vergab Dragan S. (Name von der Redaktion geändert) von 2013 bis 2016, ohne dass er dazu befugt war. In 19 Fällen ließ sich der heute 28-Jährige sogar dafür bezahlen. Am Mittwoch, mehr als drei Jahre später, musste sich die ehemalige Kanzleikraft deshalb am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Betrugs und Amtsmissbrauchs verantworten.
Bereits im Alter von 15 Jahren begann S. für die Stadt Wien zu arbeiten, fünf Jahre später wechselte er zur MA 35, die unter anderem für Aufenthaltstitel zuständig ist. Kurz darauf wurde dem jungen Mann Multiple Sklerose - eine chronische Erkrankung des Nervensystems - diagnostiziert. Um sich abzulenken, begann er mit Sportwetten und ging regelmäßig ins Casino.
„Ich hatte damals immer meinen Onkel vor Augen, der auch an Multipler Sklerlose leidet. Um mich abzulenken, habe ich dann mit dem Spielen begonnen. Es war eine schwierige Zeit“, erklärte sich der Angeklagte.
Schon bald plagten ihn finanzielle Sorgen, wie sein Verteidiger Nikolaus Rast eingangs erläuterte.
Mehr als 3.000 Euro Schaden
Einen Ausweg fand er vorübergehend durch das Ausstellen von Aufenthaltsgenehmigungen gegen Geld. An sich war es seine Aufgabe, die Daten der Antragsteller aufzunehmen, einen Akt anzulegen und diesen einem Fachreferenten zu übermitteln. Danach kam ein positiver oder negativer Bescheid zurück in die Kanzlei. Bei einer Bewilligung musste S. den Auftrag an die Staatsdruckerei weiterleiten, wo die Aufenthaltskarten angefertigt werden. Im Anschluss konnten die Antragsteller ihre Aufenthaltstitel beim dem Kanzleimitarbeiter abholen.
In nachweislich 53 Fällen ließ S. den Schritt zum Fachreferenten aber einfach aus und bestellte selbstständig in der Druckerei. 19-mal ließ er sich von den Antragstellern dafür zwischen 100 und 170 Euro bezahlen, die er einstreifte. Dadurch entstand der MA 35 ein Schaden von 3.290 Euro.
Amtsmissbrauch aus Mitleid
In vielen Fällen verzichtete S. aber auf die Bezahlung. Auf die Frage nach dem Warum von Richterin Daniela Zwangsleitner entgegnete S., dass er Mitleid mit den Antragstellern gehabt hätte.
Mittlerweile sei er am richtigen Weg, beteuerte der Mann. S. hat 2018 einen neuen Job gefunden. Er war ein Jahr in Therapie wegen seiner Spielsucht und hat laut eigener Aussage seitdem nie wieder einen Fuß in ein Casino gesetzt. „Ich will das hinter mir lassen, ich bin jetzt verlobt und wir suchen gerade eine Wohnung.“
Als Zeichen des guten Willens brachte der ehemalige Magistratsmitarbeiter mehr als 3.000 Euro in bar zur Verhandlung, um den verursachten Schaden wieder gut zu machen. Er habe dafür gespart und seine Eltern hätten ihm ausgeholfen.
Mildes Urteil
Trotz Schuldspruchs in beiden Anklagepunkten sah Richterin Zwangsleitner den seit Ende 2016 ordentlichen Lebenswandel des Beschuldigten als mildernden Grund. Erschwerend wertete sie hingegen den langen Tatzeitraum. S. archivierte die selbstbearbeiten Akten, wodurch der Betrug lange nicht aufflog.
Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe fiel das Urteil dennoch sehr mild aus: 20 Monate, die allerdings bedingt nachgesehen werden für eine Probezeit von drei Jahren. Den Schaden muss S. zurückzahlen und die Verfahrenskosten in der Höhe von 100 Euro tragen.