Chronik/Wien

Mafia-Mord am Lugeck: "Dritter Mann" verurteilt

Am Dienstag stand in Wien ein 29-jähriger Serbe vor Gericht, der im Wiener Mafia-Mord zunächst als Mittäter verdächtigt wurde. Die tödlichen Schüsse vom 21.12.2018 waren aber nicht Hauptgegenstand der Verhandlung. Der Angeklagte wurde beschuldigt, im Zuge seiner U-Haft in der Justizanstalt Josefstadt auf einen Mithäftling eingeschlagen und diesen dadurch schwer verletzt zu haben. Außerdem wurden ihm falsche Beweisaussage und der Gebrauch fremder Ausweise zur Last gelegt.

Falsche Angaben

Der Serbe wurde nach den Schüssen auf den mutmaßlichen Mafiosi Vladimir R. (32) von der Polizei einvernommen. Dabei gab er an, den Erschossenen und seinen schwer verletzten Begleiter nicht zu kennen und nur zufällig mit ihnen essen gewesen zu sein. In der heutigen Verhandlung gab er über seine Anwältin Heike Sporn an, den schwerverletzten 23-Jährigen doch gut gekannt zu haben. Da er in Serbien aber wegen Drogenhandels zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war und deshalb gesucht wurde, habe er die falschen Angaben getätigt und sich auch mit falschen Papieren ausgewiesen. 

Schlägerei in der U-Haft

Gegen den Mann wurde nach ersten Einvernahmen rund um die Schüsse am Lugeck U-Haft verhängt, diese blieb auch aufrecht, nachdem sich der Anfangsverdacht der Mittäterschaft entkräftigt hatte. Am 15. Jänner kam es dann zum Vorfall in der Justizanstalt Josefstadt. Nach eigenen Angaben will der 29-Jährige beim Duschen von seinem Mithäftling von hinten geschlagen worden sein. Daraufhin verpasste er seinem Zellengenossen zwei Faustschläge. "Ich hab mich instinktiv umgedreht und zugeschlagen. Erst dann hab ich gesehen, dass er es ist", sagte der 29-Jährige Richterin zu Petra Poschalko. Der Niedergeschlagene robbte dann Richtung Toilette und schlug mit einem Besenstiel auf seinen Widersacher ein.

Angst bei Justizwache

So fanden ihn auch die Justizwachebeamten vor, die im Prozess als Zeugen aussagten. Der 38-Jährige erlitt bei dem Vorfall einen mehrfach verschobenen Nasenbeinbruch, Knochenbrüche im Gesicht, Platzwunden und Hämatome. Seiner Meinung nach wurde er von drei Männern attackiert, während der Angeklagte behauptet, allein zugeschlagen zu haben. Für die einschreitenden Justizwachebeamten hatte der Vorfall ein Nachspiel. Da der Verletzte eine ansteckende Krankheit hat, stark blutete und sich zunächst nicht beruhigen ließ, kamen die Beamte in Kontakt mit seinem Blut. Sie mussten monatelang HIV-Prophylaxe nehmen.

Laut dem Angeklagten soll der Attackierte in der Justizanstalt nicht sonderlich beliebt gewesen sein, anstaltsintern fiel er bereits wegen einem Fluchtversuch, tätlichen Angriffen auf Beamte und Sachbeschädigungen auf. Die Richterin glaubte letztendlich aber nicht an eine Notwehrsituation und verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung sowie falscher Beweissage und dem Gebrauch fremder Ausweise zu 24 Monaten, davon acht unbedingt. Da beide Parteien sich Bedenkzeit erbaten, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Gegen eine Auslieferungshaft nach Serbien hat die Anwältin des Mannes Beschwerde eingelegt.

Die Justizwachebeamte, die sich dem Prozess als Privatbeteilligte anschließen wollten, wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.