Chronik/Wien

Ludwig präsentiert fünf Empfehlungen gegen Corona in Wien

Bürgermeister Michael Ludwig, Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und der ärztliche Direktor des Wiener Gesundheitsverbundes, Michael Binder, berichten am Freitagvormittag über die weitere Vorgehensweise der Stadt Wien im Kampf gegen die Corona-Pandemie. 

Am Donnerstag war die Aufregung groß in der Stadt: Österreichweit gab es gestern 664 Neuinfektionen, 387 davon alleine in Wien. Ähnliche schlechte Werte gab es zuletzt im März. Die Entscheidung Donnerstagabend war dennoch, dass die Ampel in Wien vorerst auf Gelb bleibt. 

Appell überall Maske zu tragen

Gesundheitsstadtrat Hacker und Gesundheitsverbund-Direktor Binder appellieren bei der Pressekonferenz an die Vernunft der Menschen, auch ohne Gesetze überall eine Maske zu tragen. 

Der medizinische Krisenstab der Stadt Wien empfiehlt die Umsetzung folgender Maßnahmen: 

  1. Krankenanstalten und Pflegeheime: Wien setzt das routinemäßige Testen vor Aufnahme ins Spital und Pflegeheimen fort
  2. Handel: Tragen einer Maske für Kunden im gesamten Handel (jedenfalls für Kunden)
  3. Gastronomie: Masken in Restaurants bis zum Tisch tragen, auch an der Bar Masken tragen 
  4. Arbeitswelt: Sensibilisierung für Regeln in Sozialräumen von Arbeitsstätten (zum Beispiel: Masken in sozialen Begegnungsräumen, Abstand in Großraumbüros) 
  5. Regulierung für "geschlossene Veranstaltungen" in Gastronomiebetrieben, Vereinslokalen und Ähnlichem (Regulierungen wie in der Gastronomie). 
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Wien kann derartige Maßnahmen jedoch nicht umsetzen. Man hoffe nun auf österreichweite Regelungen oder dass der Bund die Möglichkeit schaffe, regional derartige Maßnahmen umzusetzen, betonten Ludwig und Hacker (beide SPÖ). Hacker hatte bereits gestern, Donnerstag, strengere Maßnahmen gefordert.

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Zusätzlich werden Maßnahmen in folgenden Bereichen empfohlen: 

6. Regelung für Märkte

7. Tragen von Masken: 1) in den Amtsgebäuden der Stadt auf den Gängen ergänzend zur derzeitig gültigen Regelung in Kundenbereichen; 2) stärkeres Überwachen der Einhaltung der gesetzten Maßnahmen (bspw. in öffentlichen Verkehrsmittel)

8. Sensibilisierung für die Einhaltung der Regeln in bereits geregelten Bereichen (bspw. Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen, Krankenanstalten,…)

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