Chronik/Wien

Kritik von Architektenkammer nach Stopp der Flächenwidmung

Vergangene Woche trat die Bezirksvertretung Alsergrund dafür ein, am Donnerstag bejahte es auch Planungsstadträtin Maria Vassilakou (G): Ein anstelle von zwei Flächenwidmungsverfahren am Althangrund.

Wie berichtet, will der Immobilienentwickler 6B47 das Bank-Austria-Gebäude am Julius-Tandler-Platz im neunten Bezirk sanieren und dahinter Hochhäuser bauen. Das städtebauliche Leitbild sieht für dieses Gebiet eine Gebäudehöhe von bis zu 126 Metern vor – wogegen Anrainer und Bezirk Sturm laufen.

Ursprünglich sollte die Fläche in zwei Schritten umgewidmet werden. Für das Bank-Gebäude hatte die MA21 (Stadtteil-Planung) bereits im November Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen aufgelegt. Für den hinteren Abschnitt des Areals schlug sie vorerst nur eine Flächenwidmung vor. Bebauungsbestimmungen, die die Gebäudehöhe festlegen, sollten nach Ende des Architekturwettbewerbs im April definiert werden.

Nun gab Vassilakou den Stopp des Verfahrens bekannt. "Jetzt wird das Ergebnis des laufenden Wettbewerbs abgewartet und dann ein neues Widmungsverfahren über das gesamte Areal gestartet," sagte sie im Gemeinderat. Der Entscheidung seien Gespräche mit 6B47, Anrainern und dem Bezirk vorangegangen.

Letzterer hatte den Planentwurf abgelehnt. "Ein Hochhaus von 126 Metern ist jedenfalls aus der Sicht des Bezirks nicht denkbar", hieß es in der Stellungnahme der Bezirksvertretung.

Architekten empört

Diese Haltung hat nun die Architektenkammer auf den Plan gerufen. Die Stellungnahme des Bezirks, nur "einen Tag nach Abgabe der Arbeiten zur ersten Wettbewerbsstufe" formuliert, stelle Planungsvorgaben, die gegenüber den Teilnehmern gemacht wurden, in Frage, heißt es in einem Schreiben an die 6B47. Hinsichtlich der Höhenentwicklung stelle sich der Bezirk "diametral gegen die Auslobungsbedingungen". Wann die Stellungnahme abgegeben wird, hänge mit formalen Fristen zusammen, entgegnet SPÖ-Bezirkschefin Martina Malyar.

Die Kammer sieht auch Vassilakous Entscheidung kritisch. Denn der erarbeitete Planentwurf sei ebenfalls Wettbewerbsgrundlage, sagt Sektionsvorsitzender Christoph Mayrhofer. Die Kammer setzt aufgrund dieser Entwicklungen ihre Kooperation, mit der sie für einen Ablauf des Bewerbs nach bestimmten Kriterien garantiert, aus. Aus dem Büro Vassilakou heißt es, dass die "gemeinsam entwickelten Zielsetzungen" weiter Gültigkeit haben und der Wettbewerb unter diesen Rahmenbedingungen durchgeführt werde.