Chronik/Wien

Krankenhaus Nord: Opposition sieht schwarz

Man kennt das Spiel aus den U-Ausschüssen im Nationalrat: Die Opposition fordert Akten an, geliefert werden dann Dokumente, die seitenweise geschwärzt sind.

Kaum anders ist es in der U-Kommission zum Krankenhaus Nord, deren siebente Sitzung am Dienstag über die Bühne ging. Auch hier werden zahlreiche Schriftstücke derart unkenntlich gemacht, dass sie de facto unbrauchbar sind, kritisiert die Opposition.

Betroffen sind Dokumente wie etwa die Bauherrenprotokolle zur weißen Wanne des Spitalsbaus. Diese Betonkonstruktion im Untergeschoß soll den Bau gegen Grundwasser abdichten. Wie der Rechnungshof feststellte, traten aber Risse im Beton auf, wodurch es erst recht zu Wassereintritten kam. „Dieses Dokument ist für die U-Kommission enorm wichtig. Dass es geschwärzt ist, ist völlig unverständlich, da es dabei ja nicht personenbezogene Daten geht“, sagt ÖVP-Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec.

Einmal so, einmal so

Besonders skurril ist die uneinheitliche Vorgehensweise des Krankenanstaltenverbunds ( KAV) bei den Schwärzungen. Augenscheinlich wird das bei unterschiedlichen Protokollen der Bauherrenabstimmung, die zum Teil dieselben Informationen enthalten. Zur Erklärung: Bei den einzelnen Protokollen wurden zu den neuen Punkten nicht beendete Vorgänge aus vorigen Sitzungen hinzukopiert.

Der KAV hat in mehreren Fällen idente Informationen in dem einen Dokument unkenntlich gemacht, im anderen wiederum nicht. Zum Beispiel einen Bericht über die mögliche Errichtung einer Anstaltsapotheke für das neue Krankenhaus: Im Protokoll vom 15. Jänner 2016 ist dieser Abschnitt nicht geschwärzt, in jenen vom 22. und 29. Jänner 2016 sehr wohl.

Der Punkt Verjährungsverzicht ist im Protokoll vom 15. Jänner 2016 geschwärzt, in jenem vom 22. 1. nicht, in jenem vom 29. 1. dann wieder schon.

„Es zeigt sich, dass beim KAV ein totales Chaos in puncto Schwärzungen vorherrscht“, kritisiert Korosec. Sie ortet ein grundlegendes Problem: „Die Verfahrensordnung der Wiener U-Kommission ist sehr unpräzise und lässt vor allem das Prozedere bei sensiblen Daten offen. Der KAV schwärzt nun in Eigenregie Akten, aber wie man an den Beispielen sieht, gibt es offenbar keine Leitlinien dafür.“

Höchstgericht

Hinzu kommt laut Korosec: Anders als ein U-Ausschuss im Nationalrat hätte die Wiener U-Kommission keine Möglichkeit, in Zweifelsfällen den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um eine vollständige Aktenübergabe zu erzwingen.

„Der KAV hat vollstes Interesse an der Aufklärung am Projekt Krankenhaus Nord und stellt selbstverständlich der Kommission alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung“, betont eine Sprecherin des Spitalsträgers. Man habe allerdings auch die rechtlichen Vorgaben der Stadtverfassung sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren.

Zu der uneinheitlichen Vorgehensweise bei den Schwärzungen sagt die Sprecherin: „Bei Protokollen ist oftmals der Zusammenhang essenziell – nur weil die Überschrift eines Punktes analog zu einem anderen ist, heißt es nicht, dass die Inhalte auch ident sind.“

Laut KAV werden für die Schwärzungen folgende Aspekte berücksichtigt: Verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche  sowie vertragliche Grundlagen. Eine Rolle spielen weiters personenbezogene
Kriterien. Schließlich sachliche Kriterien, dies ist zum Beispiel die Nichtveröffentlichung von unterlegenen Bietern in Ausschreibungsverfahren. Insgesamt hat der KAV der U-Kommission bisher Akten im Volumen von mehr als 15 Gigabyte übermittelt.