Keine ethnische Diskriminierung wegen Ticket: Wiener Linien gewinnen Prozess
Im Sommer 2023 haben die Wiener Linien den Preis für die Semesterkarte für alle Studierenden - unabhängig vom Wohnort - angeglichen. Früher kostete das Ticket für Studenten mit Hauptwohnsitz in Wien lediglich 75 Euro, ohne Hauptwohnsitz in der Bundeshauptstadt fielen dafür 150 Euro an.
Diese Differenz empfanden mehrere Studenten als ethnische Diskriminierung und klagten die Wiener Linien, in zahlreichen Einzel- und Sammelverfahren. Zwei Prozessfinanzierungsplattformen brachten diese damals ein und forderten die Erstattung des Preisunterschiedes sowie Schadenersatz in Millionenhöhe.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGRZS) hat nun in einem Prozess betreffend einer in Wien geborenen Studentin mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich ein Teilurteil gefällt. "Das Landesgericht hat entschieden, dass der immaterielle Schadenersatz von 300 Euro pro Ticket nicht zusteht. Gegen diese Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel mehr", gaben die Wiener Linien am Freitagvormittag bekannt.
Hauptwohnsitz begründet keine Ethnie
Damit folgt das Landesgericht einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der EuGH hat in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren mitgeteilt, dass er nicht erkennen könne, warum eine Person aus einem anderen Bundesland als Wien ethnisch diskriminiert sein soll. Allein der Hauptwohnsitz könne keine Ethnie begründen.
Damit sind die millionenschweren Schadenersatzforderungen der Prozessfinanzierer laut Wiener Linien vom Tisch. Betreffend der Ticketdifferenz hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen das Verfahren an das Bezirksgericht Innere Stadt und damit in die erste Instanz zurückverwiesen.
Ersatz der Ticketdifferenz abgelehnt
Das Bezirksgericht solle sich mit anderen Rechtsgrundlagen noch einmal vertieft auseinandersetzen, hieß es. Die Wiener Linien sehen angesichts des aktuellen Urteils dem Verfahren am Bezirksgericht Innere Stadt positiv entgegen und wollen auch hier eine endgültige Entscheidung finden. "Den Wiener Linien liegen bereits mehrere Urteile des Bezirksgerichts Innere Stadt vor, in denen auch der Ersatz der Ticketdifferenz abgelehnt wurde", hieß es in einer Aussendung.