KAV prüft möglichen Übergriff auf junge Psychiatrie-Patientin
Von Josef Gebhard
Die Unterbringung minderjähriger Psychiatrie-Patienten auf Erwachsenen-Stationen sorgt einmal mehr für Debatten. Anlass ist ein Fall, in dem aktuell die Wiener Polizei ermittelt. Sie muss nach einer Anzeige klären, ob es am 12. Juni in der Psychiatrie-Abteilung des Otto-Wagner-Spitals zu einem gewaltsamen Übergriff von einem erwachsenen Patienten auf ein 13-jähriges Mädchen gekommen ist. Eine Sprecherin Krankenanstaltenverbunds ( KAV) bestätigt gegenüber dem KURIER, dass es einen Vorfall gegeben habe. Mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen will sie aber auf nähere Einzelheiten nicht eingehen.
Interne Revision
„Der KAV-Vorstand setzt alles daran, um diesen Vorfall restlos aufzuklären und hat daher umgehend eine Prüfung durch die Interne Revision angeordnet, deren Ergebnisse noch diese Woche vorliegen werden“, betont die Sprecherin des Spitalsträgers.
Zur Erklärung: „Kommt es zu einem Engpass auf Kinder- und Jugendpsychiatrischen Abteilungen (z.B. ein Mangel an freien Betten, Anm.), ist der KAV in Akutsituationen dazu verpflichtet, Minderjährige psychiatrisch zu versorgen“, erläutert die Sprecherin. Dazu gebe es klare Richtlinien. Jetzt werde intern geklärt, ob diese im konkreten Fall möglicherweise missachtet wurden.
„Dass es überhaupt soweit kommt, liegt an einem Strukturproblem, das seit vielen Jahren nicht gelöst ist“, kritisiert ÖVP-Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec. „Es gibt einfach zu wenige Psychiatrie-Betten für Kinder und Jugendliche. Es ist falsch, sie auf Erwachsenen-Stationen unterzubringen, weil sie völlig andere Bedürfnisse haben.“ Die KAV-Sprecherin dazu: „Der Ausbau der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung wird intensiv vorangetrieben. Mit dem psychosomatischen und psychiatrischen Versorgungsplan werden die Behandlungsstrukturen wienweit optimiert.“
Wie häufig minderjährige Psychiatrie-Patienten auf Erwachsenen-Stationen versorgt werden, kann die Sprecherin nicht beantworten. In den vergangenen Jahren gab es jedenfalls immer wieder Gerichtsentscheide zu einzelnen Fällen, wonach dies die Rechte von Kindern und Jugendlichen verletzen würde.