Chronik/Wien

Wolf-Abschuss-Prämie: Kärntner Bürgermeister in Wien vor Gericht

Ein ungewöhnlicher Prozess ging am Montag am Wiener Landesgericht für Strafsachen gegen einen Kärntner Bürgermeister über die Bühne.

Der Ortsvorsteher einer Mölltaler Gemeinde muss sich wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282 StGB) vor dem Kadi verantworten. Er hatte im vergangenen August dem Nachrichtenmagazin "Profil" sinngemäß erklärt, seine Gemeinde werde dem örtlichen Jägerverband 2.500 Euro pro vorgelegtem Wolfskadaver bezahlen.

Wolf-Abschuss-Prämie: "Anreiz für Jäger"

Ob das Tier davor ordnungsgemäß vergrämt wurde (Jägerausdruck, beabsichtigtes oder unbeabsichtigtes Verjagen, Anm.), sei dabei nicht von Bedeutung. "Wir müssen den Jägern einen Anreiz geben", zitierte das Magazin den Bürgermeister. Das brachte diesem nun einen Strafantrag ein, nachdem der "Verein gegen Tierfabriken" (VgT) ihn bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt hatte.

 Die darin geäußerten Vorwürfe in Richtung Amtsmissbrauch und Anstiftung zur Tierquälerei wurden von der Anklagebehörde zwar nicht aufgegriffen. Allerdings drohen dem Bürgermeister im Fall einer Verurteilung nun bis zu zwei Jahre Haft, weil er laut Anklage mit seiner Prämie zum illegalen Erlegen von nicht zum Abschuss freigegebenen Wölfen aufgerufen haben soll. Der Wolf ist grundsätzlich streng geschützt.

Einer Verurteilung entgangen

Obwohl der Angeklagte nun vor Einzelrichter Christian Noe zunächst seinen Angaben nach die Wolf-Abschuss-Prämie verteidigte, entging er einer Verurteilung.

Der Angeklagte akzeptierte er das vom Richter unterbreitete diversionelle Angebot und handelte dabei die ursprünglich auf 4.000 Euro veranschlagte Geldbuße sogar auf die Hälfte herunter. Indem er versicherte, er werde sich zukünftig an die Landesgesetze halten und binnen 14 Tagen 2.000 Euro plus 150 Euro an Verfahrenskosten bezahlen, wurde die Anzeige gegen Suntinger zurückgelegt.

Der Bürgermeister gilt damit weiterhin als unbescholten. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin behielt sich eine Erklärung vor.