Chronik/Wien

Justiz-Mitarbeiterin tätigte verbotene Abfragen für die Schwester

Die Sache wäre nie bekannt geworden, hätte eine Zeugin bei einer Gerichtsverhandlung wegen Diebstahls nicht eine irritierende Aussage gemacht: Sie wisse das von ihrer Schwester, die arbeite nämlich im Justizpalast.

Diese Schwester, eine Mitarbeiterin des Oberlandesgerichts Wien, steht am Mittwoch nun wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht. Denn: Informationsweitergaben sind streng verboten, private Abfragen ebenso.

Die Beamtin räumt ein: "Meine Schwester hatte die Zeugenladung verloren und ist telefonisch nicht durchgekommen. Ich sollte ihr nur nachschauen, wann und wo die Verhandlung ist", sagt die Angeklagte. "Sonst nix. Und ich habe ihr extra gesagt, dass ich das nur ausnahmsweise mache."

Doch warum hat sie dann gleich sechs Mal im internen System darauf zugegriffen? Die Schwester habe nach dem Prozess das Verhandlungsprotokoll gewollt, die Richterin habe ihr das verweigert. "Meine Schwester ist Borderlinerin. Sie vergisst ständig Dinge. Und sie hat nicht einmal mehr gewusst, dass in der Verhandlung eine Diversion ausgesprochen worden ist", sagt die Angeklagte. 

Also habe sie ihr "ein bisschen was" aus dem Protokoll gesagt. Sie habe niemandem damit schaden wollen, betont sie.

Teure Ablehnung

Die Staatsanwaltschaft bietet der Beamtin eine Diversion an, sie soll 5.000 Euro zahlen. Doch das lehnt die Angeklagte ab. Ein Fehler, wie sich wenig später bei der Urteilsverkündung zeigt: Die Frau wird zu einer Geldstrafe in Höhe von 29.760 Euro verurteilt, die Hälfte davon unbedingt. Rechtskräftig.