Jubel im Ubl: Wiener Gasthaus darf seinen Gastgarten behalten
Von Julia Schrenk
Claudia Messenlehner ist erleichtert. "Gottseidank ist das vorbei. Wir freuen uns sehr."
Fünf Jahre dauerte der Rechtsstreit um den Gastgarten der Gastwirtschaft Ubl in der Preßgasse im 4. Bezirk. Es gab zwölf Gerichtsurteile, der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). Der hat den Fall nun endgültig entschieden – zu Gunsten der Wirtsleute.
Kurz zur Vorgeschichte: Ein Wirtshaus gab es im Erdgeschoß des Hauses in der Preßgasse/Mühlgasse schon vor mehr als 100 Jahren. Das Gasthaus Ubl besteht seit 1960. Claudia und Franz Messenlehner betreiben es in dritter Generation. 2012 erwarb die GEFRA Immobilien GmbH die Mehrheit der Wohnungseigentumsanteile an dem Haus in der Preßgasse/Mühlgasse.
Für den Gastgarten wollte man deshalb – zusätzlich zur jenen für das Gasthaus – extra Miete einheben. Was folgte, war ein äußerst komplizierter Rechtsstreit rund um die Frage, ob der 70 Quadratmeter große Gastgarten zum Gasthaus gehört oder nicht. Die Fronten waren so verhärtet, dass im Mai 2018 sogar eines Tages die Tür vom Gasthaus in den Garten mit einer Eisenstange verbarrikadiert wurde.
Nun hat der OGH im letzten Schritt eine außerordentliche Revision des Eigentümers GEFRA abgelehnt. Das Ubl hat damit seinen Gastgarten zurück, die Messenlehners müssen dafür nicht mehr zahlen. "Nun ist der Jubel endgültig", sagt der Anwalt der Wirtsleute, Eric Agstner.
Aus der GEFRA heißt es auf KURIER-Anfrage: „Es gab unterschiedliche Rechtsmeinungen. Wir freuen uns jetzt über klare Verhältnisse“.