Hexe kassierte 77.000 Euro gegen schwarze Magie: Geldabholer muss in Haft
Eine Hexe stellt man sich landläufig anders vor. Kein Hexenhut, keine Glaskugel, kein Besen. Auf die Anklagebank muss am Dienstag ein 47-jähriger, bärtiger Serbe. Er trägt ein weißes Polo und eine schwarze, enge Jeans.
Eigentlich transportiert er in seiner Heimat Gemüse. Doch er leistete auch andere Transportdienste. Konkret fuhr er mehrmals von Serbien nach Wien, um einer abergläubigen Landsfrau zehntausende Euro abzunehmen.
Schlechte Nachrichten
Die Frau war über Facebook mit einer serbischen Hexe in Kontakt gekommen. Und die hatte düstere Nachrichten für die Dame. Ihre Kinder, so erklärte sie, würde ein böser Fluch umgeben. Würde man die schwarze Magie nicht umgehend bekämpfen, würde sie der Tod ereilen.
Doch es gab eine Lösung für das Problem: Mit Bargeld könnte die dunkle Magie überdeckt werden.
Insgesamt drei Mal ließ sich die Frau auf die Zahlungen ein. Beim ersten Mal übergab sie 36.000 Euro. Beim zweiten Mal 18.000 Euro. Und beim dritten Mal 23.000 Euro.
"Ich sollte das Geld in ein weißes Tuch wickeln und in ein blickdichtes Sackerl geben", schildert die Frau. Das Geld übergab sie jeweils dem nun Angeklagten (vertreten von Rechtsanwalt Alexander Philipp). Als die Hexe erneut 45.000 Euro verlangte, verweigerte die Frau schließlich und erstattete Anzeige.
Die Vorwürfe gehen zurück bis ins Jahr 2017. Doch erst vor wenigen Wochen wurde der nun angeklagte Serbe bei einer Grenzkontrolle geschnappt. Gegen ihn bestand ein internationaler Haftbefehl. Von der eigentlichen Hexe (Name: Nermine) fehlt bis jetzt jede Spur.
"Ja, ich fühle mich schuldig und es tut mir leid", erklärt der angeklagte Mann. "Ich habe nur das Geld im Sack bekommen. Mehr nicht." Mehr will er nicht sagen. Auch zur Person der eigentlichen Hexe schweigt der Mann. "Er hatte eine schwere finanzielle Situation", versucht Anwalt Philipp zu erklären.
Für das Urteil benötigt das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Georg Olschak keinen Blick in die Glaskugel: Zwei Jahre wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, davon sechs Monate unbedingt. Zudem muss der Gemüselieferant die übergebenen 77.000 Euro zurückzahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.