Chronik/Wien

Grapschender Professor erregt die WU

Die Aufregung über jenen Professor, der über mehrere Jahre hinweg Studentinnen und Kolleginnen sexuell belästigte, ist groß – vor allem in den Sozialen Medien. Am größten war die Empörung darüber, dass der Professor seinen Job nicht verlor und lange nicht bekannt war, wo er lehrt: Die Frauen an der betroffenen Uni seien nicht ausreichend geschützt, lautete der Vorwurf.

Jetzt ist klar: Der grapschende Professor ist an der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) beschäftigt. Das erklärte die WU selbst am Freitag auf Twitter (siehe Faksimile). Und: Der Professor wird auch weiterhin an der WU tätig sein. Weil er pragmatisiert ist, hat die Uni keinerlei disziplinäre Zuständigkeit. "Wir sind total frustriert, aber uns sind die Hände gebunden", sagt WU-Rektor Christoph Badelt.

Der grapschende Professor hat die Geldstrafe (vier Monatsbezüge), die ein Dreier-Senat der Disziplinarkommission des Wissenschaftsministeriums über ihn verhängt hatte, angenommen. Damit darf er zu Semesterbeginn am 1. Oktober wieder seinen Dienst an der WU antreten.

Pragmatisierung

Das kritisiert Rektor Badelt scharf: "Die Quelle des Problems ist, dass der Mann Beamter ist", sagt Badelt – und damit pragmatisiert. Die WU hat den Professor für die Dauer des Disziplinarverfahrens suspendiert, darüber hinaus hat sie disziplinarrechtlich keinerlei Möglichkeit, gegen den Professor vorzugehen. Die WU kann den Beamten weder entlassen noch versetzen. Laut Verfassung hat er das Recht, weiter zu lehren und zu forschen. Das kann Badelt nicht nachvollziehen: "Ich habe das Gefühl, dass die geltende Rechtslage in der Praxis die Täter mehr schützt als die Opfer." Badelt wolle keine "Lynchjustiz", sagt er, aber dass er den Namen des Professors nicht nennen darf, hindere ihn daran, die Studenten zu schützen: "Insbesondere die weiblichen Studierenden sollten wissen, wo sie aufpassen müssen", sagt Badelt.

Der Rektor der Wirtschaftsuni will seine Kritik am aktuell geltenden Beamtendienstrecht in einem offiziellen Schreiben an die zuständigen Ministerien deponieren. Das Dienstrecht sei längst überholt: "Wir hatten ja nicht einmal die Möglichkeit, das Urteil der Disziplinarkommission zu beeinspruchen", sagt Badelt.

Entlassung

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Nur Professoren, die nach der Novelle des Universitätsgesetzes im Jahr 2002 angestellt wurden, können bei Bedarf entlassen werden, weil sie Privatangestellte sind und keinen Beamtenstatus mehr genießen: "Wäre der Professor nach der Gesetzesnovelle angestellt worden, hätte er entlassen werden können. Und das hätten wir sicherlich auch gemacht", sagt der WU-Rektor.

Wie berichtet, verweist Stefan Griller, Vorsitzender des Disziplinarsenats, der die Geldstrafe über den Professor verhängt hat, darauf, dass ihm "kein strengeres Erkenntnis für eine vergleichbare Tat" bekannt sei.

Der Verband Sozialistischer StudentInnen Österreichs (VSStÖ) erklärte am Freitag, den Professor identifiziert zu haben: "Wir fordern ihn auf, zu gehen", sagt Vorsitzende Katrin Walch.