Finanz will Promi-Juwelier pfänden
Von Michael Berger
Ernst Klimitsch, 53, war sieben Wochen vor der Finanzbehörde und der Ost-Mafia auf der Flucht – laut seinem Anwalt Wolfgang Bernt in Italien, Frankreich und der Schweiz. Montagmittag stellte sich der ehemalige Juwelier und Schmuckdesigner aus Wien im Beisein seines Anwalts der Finanzpolizei.
Klimitsch soll mehrere Tonnen Bruchgold aus den Balkanländern nach Österreich importiert haben. Über seine Firmen verschleierte er die Transaktionen und führte keine Mehrwertsteuer ab (der KURIER berichtete). Ein Geständnis liegt vor.
Im Finanzministerium laufen zurzeit die Rechner heiß. Sprecher Andreas Perotti bestätigt: "Unsere Experten erheben noch immer die Höhe der Steuerschuld." Inoffiziell soll Klimitsch dem Staat Österreich an die 15 Millionen Euro schulden.
Einen Teil dieser Außenstände haben die Finanzfahnder bei zwei Firmendurchsuchungen in Form von Gemälden und seltenem Porzellan sichergestellt. Der Wert beträgt etwa zwei Millionen Euro.
Versteigerung
"Die Kunstwerke wurden von uns beschlagnahmt. Wenn man so will, ist das eine Art Pfändung. Falls Klimitsch die Steuerschuld nicht zahlen kann, werden die Kunstwerke im Namen der Republik versteigert", sagt Perotti.
Parallel dazu ermittelt das Bundeskriminalamt wegen Geldwäsche. Dem Promi- Goldschmied drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Am Mittwoch wandert Klimitsch vermutlich in U-Haft. Er wird sich auf intensive Verhöre durch Kriminalisten einstellen müssen. Denn die Justiz will mehr über die dubiosen Hintermänner der Balkan-Goldimporte wissen.
Allerdings hat Klimitschs Anwalt Wolfgang Bernt schon in einem KURIER-Interview angekündigt: "Mein Mandant wird zu diesem heiklen Thema schweigen. Denn diese Leute haben ihn und seine Familie bereits mit dem Tod bedroht. Wenn er redet, ist sein Leben in Gefahr."
Für den inhaftierten Society-Juwelier geht es in den kommenden Tagen um die Dauer seiner Haftstrafe. Der Sprecher der Wiener Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey, gab allerdings zu bedenken: "Dass sich Klimitsch freiwillig gestellt hat, ist alleine noch kein Milderungsgrund. In Kombination mit seinem Geständnis kann sich das aber positiv auf den Urteilsspruch auswirken."
-
Hauptartikel
-
Hintergrund
-
Hintergrund