Chronik/Wien

Erste Strafen durch die Wiener "Hunde-Sheriffs"

Von Christian Mayr

Eigentlich liegt der Hauptfokus des neugeschaffenen Wiener Hunde-Teams auf Beratung und Information. Doch der neue Ordnungsdienst des Wiener Veterinäramts musste in den wenigen Wochen seit Mitte Februar in schwerer wiegenden Fällen auch schon mit Anzeigen gegen Herrchen und Frauchen vorgehen. Das zeigt eine erste Bilanz, die dem KURIER von der MA60 (Veterinäramt und Tierschutz) übermittelt wurde.

„Die ersten Anzeigen werden gerade gelegt. Es handelt sich um wenige Anzeigen“, erklärt Amtstierärztin Susanne Drechsler, die keine konkrete Zahl nannte. „Die häufigsten Verstöße betreffen die Nichteinhaltung von Maulkorb- und Leinenpflicht und fehlende Registrierung. Diese Mängel werden sowohl bei Listenhunden als auch bei allen anderen Rassen gefunden“, so Drechsler.

14. Mai:
Parkanlage Engerthstraße (9 bis 11 Uhr)
Prater - Rustenschacher (11.30 bis 13.30 Uhr)
Emil-Maurer-Park (9 bis 11 Uhr)
Urban-Loritz-Platz (11.30 bis 13.30 Uhr)
Arne-Karlsson-Park (14.30 bis 17 Uhr)

Mehr Infos: https://www.wien.gv.at/gesellschaft/tiere/haustiere/hunde/hundeteam/index.html

Die rund 20 Mitarbeiter des Hunde-Teams seien mittlerweile bereits in allen Bezirken unterwegs gewesen – etwa sichtbar präsent mit Info-Ständen in den Parks. Zunehmend würden nun jedoch „auch Streifungen mit Kontrollen durchgeführt“, erklärt Drechsler. Bisher wurden (Stand 30. April) insgesamt 1.089 Personen beraten und 449 Hunde kontrolliert.

Alko-Tests durch Polizei

Die Geldbußen durch den neuen Wachkörper, dessen Kräfte auch in Zivil unterwegs sein können, sind dabei durchaus happig – wie ein Blick auf den Strafenkatalog des Wiener Tierhaltegesetzes zeigt: Während Organstrafmandate für kleinere Verstöße (etwa gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht) bei 50 Euro beginnen und gleich bezahlt werden können, kann es bei Anzeigen richtig teuer werden.

Kommt es etwa bei diesem Delikt zur Anzeige, beträgt die Mindeststrafe schon 100 Euro. Mindestens 1.000 Euro sind sogar fällig, wer aggressive Hunde züchtet und ausbildet; dieselbe Strafhöhe blüht jenen, die betrunken (ab 0,5 Promille) mit einem hundeführscheinpflichtigen Hund unterwegs sind.

Laut Tierhaltegesetz dürfen nämlich „Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ per Vortestgerät die Atemluft kontrollieren respektive eine Untersuchung durch den Amtsarzt einleiten, dies wird laut Amtstierärztin Drechsler aber nur von der Polizei durchgeführt. 

Das Wiener Hunde-Team ist von Gesetzes wegen nämlich sogar befugt, per Vortestgerät die Atemluft zu kontrollieren respektive eine Untersuchung durch den Amtsarzt einzuleiten. Auch Ausweise von Hundehaltern dürfen die neuen „Hunde-Sheriffs“ jederzeit kontrollieren. Und dem sollte man sich besser nicht widersetzen – denn wer das etwa nicht glaubt und sich über die vermeintliche „Paw Patrol“ lustig macht, dem droht wegen Verstoßes gegen die „Ausweisleistungs- bzw. Hilfeleistungspflicht“ eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro.