Chronik/Wien

"Ehrenmord": Anklage gegen Hikmatullah S. liegt vor

Er wollte seine Schwester Bakthi S. überreden, wieder nach Hause zu kommen – weil die Eltern ständig geweint hätten. Das erzählte Hikmatullah S. den Mordermittlern. Und auch, dass es gut sei, dass die Schwester  tot sei – sie habe die Familienehre beschmutzt.  Geplant habe er das nicht. Doch am 18. September des Vorjahres zog  er  sich zur „Aussprache“  Handschuhe und eine zweite Garnitur Gewand an. Weil es kalt gewesen sei, sagt er.


Die Anklage gegen den Mordverdächtigen Hikmatullah S. liegt vor. Und der Afghane muss sich vor einem (Erwachsenen)-Geschworenengericht verantworten. Laut einem Gutachter war er zum Zeitpunkt der Tat 21 Jahre und drei Monate.


Strafmaß

Dagegen geht sein Anwalt Nikolaus Rast nun vor und erhebt Einspruch. Die Schwankungsbreite bei solchen Schätzungen sei zu groß. Auch das Bundesamt für Fremdenwesen hat dem Verdächtigen einen Reisepass ausgestellt, in dem als Geburtsdatum  der 1. Jänner 1999 angegeben ist – demnach würde Hikmatullah S. sich einem Jugend-Geschworenengericht stellen müssen. Der Unterschied liegt beim Strafmaß:  Bei jungen Erwachsenen beträgt die Höchststrafe 15  Jahre, bei Erwachsenen lebenslang.


Hikmatullah S. kam 2013 im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Österreich. Eine Schule hatte er bis dahin nie besucht. Seine Schwester Bakhti wollte aus dem Familienverband ausbrechen. Nachdem sie in Afghanistan zwangsverheiratet werden sollte, floh sie in ein Krisenzentrum.


Zufällig habe Hikmatullah S. sie bei der U-Bahnstation Reumannplatz gesehen und sei ihr gefolgt. Im Innenhof einer Wohnhausanlage kam es zur „Aussprache“. Plötzlich habe ihm seine Schwester einen Stoß gegen die Brust versetzt und ihm sei klar geworden, dass sie ihn jetzt schlagen werde. „Weil sie mir keinen Respekt gezeigt hat, habe ich ebenso keinen Respekt mehr gezeigt.“ Dann habe er das Messer aus der Jacke genommen und  mindestens 25-mal zugestochen.


Eine Ohrenzeugin schildert das so: „Ich habe einen wahnsinnig dramatischen Schrei behört. Einen richtigen Seelenschrei.“ Bakthi S. starb noch an Ort und Stelle.


Fest steht, dass der Angeklagte unmittelbar davor noch zwei Nummern mit seinem Handy anrief. Die eine gehörte zu seinem jüngeren Bruder. Die andere ließ sich nicht zurückverfolgen.
Das Messer kaufte Hikmatullah S. übrigens zwei Wochen zuvor auf einem Flohmarkt. Angeblich, um sich vor Tschetschenen zu schützen. Gegen ihn bestand ein rechtskräftiges Waffenverbot.