Chronik/Wien

Der Tag ist für Sexarbeiterinnen tabu

Die KURIER-Bericht­erstattung über den Straßenstrich im Prater löste nicht nur eine heftige Diskussion aus, sondern sorgt jetzt auch für Konsequenzen.

Wie berichtet, mussten sogar Kinder am helllichten Tag (etwa am 1. Mai) bei den Sexarbeiterinnen auf der Südportal- und der Messestraße in Richtung Wurstelprater vorbeigehen.

Daraufhin stieg Gerhard Kubik, SP-Bezirkschef der Leopoldstadt, auf die Barrikaden und forderte, wieder einmal, die zeitliche Einschränkung des Straßenstrichs von 22 bis 6 Uhr Früh.

Donnerstagvormittag reagierte die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger: "Wir haben heute die recht­lichen Rahmenbedingungen beschlossen. Jetzt ist die Polizei mit einer Verordnung am Zug."

Schnelle Reaktion

Besagte Verordnung wurde Bezirksvorsteher Kubik schon am Donnerstag um 13 Uhr via Boten zugestellt: "Das ging schnell. Der Bezirk wird am 22. Mai das gewünschte Zeitfenster von 22 bis 6 Uhr Früh beschließen. Es soll bis Ende September aufrecht bleiben."

Zuvor aber muss noch die Exekutive die Notwendigkeit dieser Maßnahme über­prüfen. Daher gibt sich Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl noch vorsichtig: "Das Anhörungsrecht des Bezirkes ist wichtig. Die zeitliche Begrenzung wird diskutiert." Im Rathaus gilt der Beschluss aber bereits als sicher.

Womit jedoch das Problem des Straßenstrichs nicht gelöst ist. Denn Einschränkungen provozieren Verlagerungen des Gewerbes in andere Grätzl. Ein kürzlicher Vorschlag seitens der Stadt lässt aufhorchen. Karitative Organisationen könnten ein Laufhaus führen. Die Frauen wären damit in relativer Sicherheit und hätten ärzt­liche Betreuung. Sie müssten aber für die Zimmer­miete aufkommen.

Da Prostitution in Österreich verboten ist, wäre dieses Modell rechtlich gesehen sittenwidrig. Eine Sprecherin von Stadträtin Frauenberger: "Diese Sittenwidrigkeit müsste durch dasParlament aufgehoben werden. Wir hören aus dem Bund schon solche Töne."