Chronik/Wien

Clowns protestieren gegen das Burkaverbot

Wenn am Sonntag das gemeinhin als „Burkaverbot“ bekannte Verschleierungsverbot in Kraft tritt, betrifft das nicht nur Musliminnen, sondern auch Asiaten mit Schutzmasken, Fußballfans mit Schals vor dem Gesicht oder sogenannte Horrorclowns (der KURIER berichtete). Von der Regel ausgenommen sind „echte“ Clowns, Krampusse und andere Brauchtumshüter sowie Menschen, die aus nachweislich medizinischen Gründen einen Atemschutz brauchen.

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Ein reichlich wirres Regelwerk, findet Berufsclown und Politikaktivist Klaus Werner-Lobo, ehemals Kultursprecher der Wiener Grünen. Unter dem Motto „Narrenfreiheit“ lädt er daher am Sonntag ab 16 Uhr alle, die das Gesetz ebenfalls infrage stellen, zum „traditionellen Clownspaziergang“ vor das Parlament ein.

"An Absurdität nicht zu überbieten"

Mit der polizeilich angemeldeten Demonstration wolle er darauf aufmerksam machen, dass das Gesetz „ein rein populistischer Wahlkampf-Schmäh“ sei, „der die Welle des antiislamischen Rassismus“ nütze, sagt er zum KURIER. Da es in Österreich gar kein Verschleierungsproblem gebe, sei das ohnehin nur schwer exekutierbare Gesetz „an Absurdität nicht zu überbieten“.

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Zwar sind am Sonntag Verschleierte aller Art eingeladen mitzuspazieren – als Aufruf zum Gesetzesbruch wolle er die Demo aber nicht verstanden wissen, beteuert Werner-Lobo. „Das Gesetz erlaubt ja Brauchstumspflege – und es gehört zum alten Brauchtum von Clowns, Widerstand gegen Staatsgewalt und Repressalien zu leisten.“ Dresscode gebe es keinen, der Veranstalter bittet auf Facebook bloß um eines (und das eindringlich): „Bitte kommen Sie nicht nackt.“

Botschaften warnen

Schon herumgesprochen hat sich das ab 1. Oktober geltende Burkaverbot in der arabischen Welt. Die Wiener Botschaften der Vereinten arabischen Emirate, von Oman und Kuwait haben für ihre Landsleute entsprechende Informationen veröffentlicht. Arabische Touristinnen müssen demnach künftig Nikab bzw. Burka ablegen – sonst drohen Geldstrafen bis zu 150 Euro. Auch jede andere Form der Vermummung ist untersagt.

Das Verbot betrifft künftig drei von acht üblichen konservativ-islamischen Kopfbedeckungen – und zwar jene, die das Gesicht komplett verhüllen. Nicht aber Kopftücher, bei denen die Gesichtszüge vom Kinn bis zum Haaransatz erkennbar bleiben.

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