Bitte warten: Sammelklagen stellen Geduld auf die Probe
Die Ausmaße sind gigantisch: 1500 Personen haben sich jüngst einer Sammelklage gegen VW angeschlossen. Nur ein Beispiel von den Verfahren, die aktuell die 150 Mitarbeiter des Handelsgerichtes in Wien, davon 60 Richter, bearbeiten. Die Folge: Verfahren, die sich über Jahre ziehen können. „Nach drei Jahren ist es den Parteien egal, ob man gewonnen oder verloren hat. Da ist die Sache schon so weit weg“, weiß Michael Enzinger, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer.
Maria Wittmann-Tiwald, Präsidentin des Handelsgerichtes, ist das Problem bewusst – sie zeigt auf einen dicken Stoß mit Akten: „Da sind noch zehn Bene-Ordner dabei.“
Lange Abstände
Enzinger verhandelt selbst
hin und wieder im Handelsgericht. „Zwischen den Verhandlungen liegen oft Monate, wenn nicht ein halbes Jahr. Das ist schlicht unökonomisch. Und noch viel brisanter ist das aus der Sicht des Richters. Wenn der Akt dick ist, muss er sich wieder einen ganzen Tag vorbereiten“, meint er.
Im Handelsgericht versucht man dem mit „Blockverhandlungen“, bei denen zwei, drei Tage hintereinander verhandelt wird, zu begegnen. Doch auch die haben Grenzen. „Nach sechs Stunden Verhandlung ist auf allen Seiten Erschöpfung da“, weiß Enzinger.
Groß und komplex
Dem begegnet Wittmann-Tiwald mit einem Bonmot: „Die Richter haben beantragt, die Klimaanlage ja nicht um 17 Uhr auszuschalten, weil sie länger verhandeln.“ Doch komplexe Verfahren wie Hypo oder die Stadt Linz gegen die Bawag machen die Lage der Richter nicht einfacher. „Womit wir aktuell kämpfen, sind die Anlageverfahren“, sagt Wittmann-Tiwald. „Es gab schon eine große Welle zwischen 2009 und 2011. An diesem Rucksack arbeiten wir noch immer. 2016 kam noch einmal eine Klagewelle mit 1250 Klagen, noch einmal in der Causa Meinl. Das war damals ungefähr ein Drittel des Jahresanfalls. Wir haben jetzt drei Richter bekommen. Aber das Justizministerium kann die Planstellen auch nicht aus dem Hut zaubern“, beschreibt die Präsidentin ihre Notlage.
Sie nennt diesen Umstand „ein Korsett“. „Ich mache da keine Vorwürfe.“ Der Anwaltskammer-Präsident sieht sehr wohl einen Zuständigen: „Da sitzt der Finanzminister drauf.“
Aber nicht nur die Verfahrensdauer bereitet ihm Sorgen. „Was sich bei Großverfahren derzeit in manchen Gerichten abspielt – da sehe ich die Grenze eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Niemand kann mir erklären, dass es gut sein kann, wenn ein Richter eine ganze Wand voll Aktenordnern hat. Auch der Verteidiger hat den Akt nicht gänzlich im Kopf. Die Richter sind darauf angewiesen, dass sie das Verfahren teilen. Das dient nicht der Wahrheitsfindung im Strafverfahren. Im Zivilprozess sehe ich das bei Massenverfahren ähnlich.“
Lösungen gesucht
Wittmann-Tiwald sieht Lösungen im Ausland. „Wir brauchen gesetzliche Grundlagen. In Deutschland gibt es Musterverfahren, in Holland einen Sammelvergleich.“ Eine Möglichkeit, die für Enzinger in Frage kommt: Fast-Track-Verfahren (beschleunigte Verfahren, Anm.) „Geeignet wären da zum Beispiel Bauprozesse mit einer Vielzahl kleiner Mängel. Da ist der Aufwand relativ hoch. Aber ist es überhaupt relevant, ob die Fliesen gut verlegt waren, wenn der Kardinalfehler die Statik war? Es macht doch Sinn, Verfahren auf die wesentlichen Fragen zu konzentrieren.“
Dem kann die Präsidentin etwas abgewinnen. „In diese Diskussion steige ich gerne ein. Fast-Track-Verfahren gibt es beim europäischen Markenrecht. Aber da muss man sich an gewisse Schablonen halten. Wenn ich ganz individuell sein will, dann geht das nicht. Wenn die Parteienvertreter gemeinsam einen Sachverhalt festlegen und eine Beurteilung beantragen, macht das Sinn.“
Teurer Spaß
Es sind aber auch die hohen Gerichtsgebühren, weswegen einige den Gang zu Gericht scheuen. „Darin sehe ich eine Zugangshürde für den Bürger“, meint Enzinger. Ein Punkt, den auch Wittmann-Tiwald bestätigt. „Die sind zu hoch, das sieht auch die Richtervereinigung so. Es soll nicht so sein, dass man nicht mehr zu Gericht geht, weil man sich das nicht mehr leisten kann.“
Enzinger nimmt beim Thema Gebühren aber auch seine eigene Zunft in die Pflicht: „Unmut erzeugen auch hohe Anwaltshonorare. Wenn Anwälte 900 bis 1200 Euro pro Stunde verlangen, stehen wir in der öffentlichen Kritik. Das ist nicht gut.“
Die andere Spitze seien Verfahren mit extrem niedrigen Streitwerten. „Wenn man auf den Rechtsanwaltstarif angewiesen ist, ist das absolut nicht kostendeckend. Irgendwann sagt der Anwalt dann: ,Unter 5000 Euro Streitwert greif’ ich nicht einmal mehr das Papier an.’“