Wien: Baggerfahrer ging trotz Corona auf die Baustelle
Der 53-jährige Mann erscheint Montagvormittag vorbildlich mit Maske im Landesgericht für Strafsachen in Wien. Hätte er sich im vergangenen April auch so verantwortungsvoll präsentiert, hätte er sich den Termin erspart.
Doch das hat er nicht. Seine Frau war an Corona erkrankt. Auch der Türke, der in Wien lebt, ließ sich testen - und war positiv. "Aber ich hatte keine Symptome", sagt er.
Das war egal. Der Magistrat erließ auch für ihn einen Quarantäne-Bescheid. Doch den ignorierte er am 20. April. Der Mann - er ist Baggerfahrer - wurde auf einer Baustelle gebraucht. Nach dem Lockdown konnten die Arbeiten endlichen fortgesetzt werden. Der Angeklagte setzte sich also ins Auto und fuhr auf die Baustelle nach Gerasdorf. Dass er Corona-positiv getestet worden war, verschwieg er.
Auch bei der Sicherheitseinweisung - es ging konkret um Corona-Maßnahmen - schwieg er. Erst gegen Mittag erzählte er seinem Polier davon, dass seine Frau erkrankt war. Der schlug Alarm.
"Habe es nicht verstanden"
"Warum gehen Sie arbeiten, obwohl sie eigentlich zuhause bleiben müssen", fragt Richter Christian Gneist. "Ich habe nicht richtig verstanden, was auf dem Bescheid steht", erklärt er. Auch vor Gericht muss eine Dolmetscherin übersetzen. "Es war mein Fehler. Aber ich wollte keine Krankheit verbreiten." Er habe sich gut gefühlt. "Ich war auch nur im Auto unterwegs und auf der Baustelle standen wir nicht so eng zusammen - so wie hier im Gericht."
Das beruhigt Richter Gneist nicht wirklich: "Ich würde mich schon bedanken, wenn hier jemand sitzen würde mit einem aufrechten Quarantäne-Bescheid." Er vermisst die Einsichtigkeit des Angeklagten.
Er habe Angst gehabt, seine Arbeit zu verlieren, sollte er nicht zur Baustelle kommen, erzählt er später. Doch dafür gab es keinen Grund, wie ein Vorgesetzter, der als Zeuge geladen ist, sagt: "Da waren wir noch in der Kurzarbeit. Und unsere Corona-Regeln waren klar."
Die Arbeiten auf der Baustelle mussten damals übrigens wieder eingestellt werden. Sämtliche Kollegen mussten zum Corona-Test - sie waren alle gesund.
Doch das tut nichts zur Sache. Schon allein, dass der Mann die Ansteckung von anderen Menschen in Kauf genommen hat, ist strafbar. Urteil: Sechs Monate bedingte Haftstrafe plus 1000 Euro unbedingte Geldstrafe; nicht rechtskräftig.