Anton-Proksch-Institut in Finanznöten
Von Martin Gantner
Es ist jener Ort, an dem für gewöhnlich jenen Menschen geholfen wird, die in Not geraten sind. Nun ist das Anton-Proksch-Institut, am Stadtrand von Wien, offenbar selbst in gröberen Schwierigkeiten. In dem bekanntesten Sucht-Therapie-Zentrum Österreichs gehen seit geraumer Zeit die Wogen hoch. In einem Mail wenden sich die Mitarbeiter des Hauses an die Medien und bitten um Hilfe. Der Grund: „Das Anton-Proksch Institut steht (erneut) vor der Zahlungsunfähigkeit“, heißt es in dem Schreiben. Ein neuer Schuldenhöchststand von knapp 17 Millionen Euro sei erreicht worden. In einer Mitarbeiterversammlung, die am 22. Februar stattfand, wurden die Mitarbeiter gebeten, einmalig auf eine 3,2-prozentige Gehaltserhöhung zu verzichten. „Des weiteren könnten zehn Prozent der Mitarbeiter gekündigt werden.“
Schon im Vorjahr war bekannt geworden, dass das Institut einen Kredit aufnehmen musste, vor allem um Abfertigungen an Mitarbeiter zu zahlen. Gehälter und Managementfehler in der Vergangenheit hatten die Klinik finanziell in die Bredouille gebracht.
Minister beruhigt
„Dem Institut droht keinesfalls die Zahlungsunfähigkeit“, sagt hingegen Rudolf Hundstorfer, Sozialminister (SPÖ) und Präsidiumsmitglied des API. „Richtig ist, dass die Herausforderungen für das Jahr 2012 enorm sind. Wir haben die Mitarbeiter deshalb ersucht, auf die 3,2 prozentige Gehaltserhöhung im heurigen Jahr zu verzichten.“ Nur wenn sich Betriebsrat und Geschäftsführung in den nächsten Wochen nicht auf diesen Verzicht einigen könnten, würden zehn Prozent der 250 Stellen wackeln. „Ich bin aber zuversichtlich, dass es zu einer Einigung kommt“, sagt Hundstorfer im Gespräch mit dem KURIER. Die Schulden würden zudem auch nicht 17, sondern lediglich 14 Millionen Euro betragen. „Klar ist: Das Institut hat eine Zukunft und ist zahlungsfähig.“
Das Institut befindet sich seit nunmehr fünf Jahren in einem Reorganisationsprozess, der mehrere Aspekte betrifft. 2009 sind die Mitarbeiter von der bis dahin gültigen Dienstverordnung ausgegliedert und in einen neuen Kollektivvertrag (Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe, kurz BAGS) aufgenommen worden.