Chronik/Wien

Ab sofort Rezeptpflicht für Cannabispräparate

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein hat die Gesetze für CBD – ein nicht berauschender Stoff aus der Cannabispflanze – verschärft. Zwar fällt der Wirkstoff nicht unter das Suchtmittelgesetz, trotzdem dürfen Öle, Tees und andere Nahrungsergänzungsmittel, die damit angereichert sind, nicht mehr verkauft werden.

Rauchen erlaubt, essen und trinken verboten

Vor allem Schmerzpatienten, Epileptiker und Multiple Sklerose-Patienten setzen auf CBD, dem eine schmerzlindernde und beruhigende Wirkung nachgesagt wird. Bisher konnte man in einen der rund 250 Shops gehen und Öle oder Tees kaufen. Sogar die Traditionsbäckerei Aida verwendete seit Sommer CBD-Kraut zum Backen. Damit ist jetzt per Gesetz Schluss. Nur das Rauchen von CBD-Gras ist weiterhin erlaubt.

Wie die Apothekerkammer dem KURIER bestätigte, sind Präparate mit CBD nur noch auf Rezept vom Arzt erhältlich. Die Kammer wies die Apotheker in einem Schreiben an, alle Produkte, die sie derzeit in ihren Geschäften vertreiben, unverzüglich aus dem Sortiment zu entfernen.

Kosten könnten am Patienten hängen bleiben

Auf KURIER-Anfrage konnte der Hauptverband der Gebietskrankenkassen nicht beantworten, in welchem Umfang die Kosten für die Präparate übernommen werden. 

Die Basis des Verbots ist die Novel Food-Verordnung der EU. Demnach müssten „neue Lebensmittel“ erst genehmigt werden, bevor sie zu Nahrungsergänzungsmitteln verarbeitet werden. Eine Genehmigung liegt jedoch nicht vor.

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Laut Stefan Wolyniec, Vorstand des Wirtschaftsverbands Cannabis Austria (WVCA), würde das Genehmigungs-Verfahren bis zu 500.000 Euro kosten. Für einen einzelnen Unternehmer wäre das kaum zu bewältigen. Derzeit prüfen aber mehrere Produzenten in der EU, ob sie sich für die Einreichung zusammenschließen. Das Verfahren kann Monate dauern.

Cannabis in der Medizin

Cannabidiol (CBD) ist ein Produkt aus der Hanfpflanze, das anders als THC (Tetrahydrocannabinol) nicht berauschend wirkt. Laut Weltgesundheitsorganisation WHO ist CBD als unbedenklich eingestuft. Es wird etwa bei der Behandlung von Epilepsie-Patienten eingesetzt. Vor allem Kinder haben auf die Behandlung mit CBD laut einer Studie positiv reagiert. Auch viele Krebs- und Schmerzpatienten nutzen den Wirkstoff. CBD-Blüten, die in Österreich auch künftig legal verkauft werden können, dürfen einen THC-Anteil von 0,3 Prozent nicht überschreiten.