73 Anzeigen nach Unterkunftsvermietungen in Wien
Seit Jänner hat das Marktamt Unterkünfte zur Vermietung auf einschlägigen Buchungsplattformen im Internet ausgewählt und die Rechtmäßigkeit der Vermietungen kontrolliert. Bei insgesamt 150 überprüften Vermietungen wurden 73 Anzeigen erhoben. 40 Betriebe wurden wegen Übertretung der Gewerbeordnung angezeigt, in 17 Fällen handelte es sich um Vermietungen im gewidmeten Wohngebiet. Dies stellt einen Verstoß gegen die Wiener Bauordnung dar. Im Vorjahr wurden 160 Wohnungen kontrolliert, in 86 Fällen wurden Anzeigen erhoben, berichtet das Marktamt in einer Aussendung.
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Die nochmaligen Kontrollen von Vermietungen auf Buchungsplattformen seien als Nachkontrollen zu verstehen, heißt es. "Leider mussten wir feststellen, dass gerade auf diesem Gebiet absoluter Handlungsbedarf besteht. Die Anzahl unbefugter Gewerbeausübung bei der Vermietung von Wohnungen unter dem Deckmantel des häuslichen Nebenerwerbes ist nach wie vor sehr hoch", sagt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil. Auch in Zukunft werde deshalb verstärkt kontrolliert.
Ausübung eines Gewerbes
Vermietungen können nach dem Mietrechtsgesetz, als häuslicher Nebenerwerb oder auch als Gewerbebetrieb erfolgen. Kurzzeitige Vermietungen, Reinigungspersonal in vermieteten Wohnungen oder auch die Zurverfügungstellung von Bettwäsche oder anderen Leistungen sprechen für die Ausübung eines Gewerbes.
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