Chronik/Wien

33-Jähriger überredete 8-Jährige zu Nacktfotos: 28 Monate Haft

Die Chats, die ein 33-jähriger Wiener mit einem 8-jährigen Mädchen ausgetauscht hat, umfassen 300 Seiten. Und das, obwohl sie nur aus zehn Tagen stammen. Doch was darin zu lesen und zu sehen ist, lässt selbst das Schöffengericht am Mittwoch in Wien nicht kalt.

Der 33-Jährige ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Cybergroomings angeklagt. Der Mann hat das Mädchen via Snapchat kennengelernt und sie dazu überredet, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen und ihm die Bilder und Videos davon zu schicken.

"Schuldig", sagt der Arbeitslose, der bei seinen Eltern wohnt, bei seiner Verhandlung im Landesgericht für Strafsachen in Wien. Und hat dann doch allerlei Ausreden parat. Er habe nie Alkohol oder Drogen angegriffen, berichtet er. "Aber die Lebensumstände brachten mich in dieses Milieu. Ich bin zu einem Menschen geworden, der ich nie sein wollte."

Er stehe nicht auf Kinder, beteuert er. "Eigentlich auf gleichaltrige oder ältere Frauen." Doch das Mädchen habe ihm leidgetan. "Deshalb schicken sie dem Kind Dickpicks und Videos, wo Sie sich einen runterholen?", fragt die Staatsanwältin ungläubig. "Sie hat das auch anderen Männern geschickt", meint er.

Persönliches Treffen in Planung

"Ich wollte den Kontakt abbrechen. Aber da hat sie eine halbe Stunde geheult. Sie war so viel allein." Sogar von einem persönlichen Treffen war im Lauf der Chats die Rede. "Aber das wollte ich nicht. Es ging auch gesundheitlich nicht wegen meinem Bandscheibenvorfall. Ich hab es mir auch nicht leisten können", meint der Mann.

Wie er sich dann Drogen und Alkohol organisiert hat? "Die hat mir der Dealer geliefert." "Eine Art Essen auf Rädern also", stellt der Richter fest.

Der Bruder des Mädchens informierte die Mutter darüber, dass die Schwester mit einem Mann schreibe. Als die Mama das Handy sichtete, erstattete sie sofort Anzeige.

Kein guter Eindruck

Das Schöffengericht kommt nach kurzer Beratung zu einem Urteil: Der unbescholtene Mann muss 28 Monate ins Gefängnis; bereits rechtskräftig. Zudem muss er dem Mädchen 5.000 Euro zahlen.

"Das Mädchen war im Internet auf der Suche nach einem Papa. Das alles ist mit Sicherheit nicht von ihr gekommen", hält die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fest. Und: "Wir hatten keinen guten Eindruck von Ihnen. Am meisten leid tun Sie sich selbst. Wäre die Polizei nicht eingeschritten, wäre das weitergegangen."