30.000 Euro aus Tresor gestohlen: Ein Jahr Haft für Haushälterin
Die langjährige Haushälterin eines vermögenden Wiener Ehepaars ist am Montag wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Frau, die seit 2016 für das Paar gearbeitet hatte, hatte aus dem Tresor in der Wohnung zumindest 30.000 Euro gestohlen. Dabei dürfte es sich allerdings nur um die Spitze eines Eisbergs gehandelt haben, wie Richter Stefan Romstorfer in der Urteilsbegründung betonte.
Der Angeklagten konnten nur zwei konkrete Zugriffe auf den Tresor nachgewiesen werden. Ende Mai des heurigen Jahres hatte sie ein Geldkuvert mit 25.400 Euro an sich genommen, am 1. Juni ein weiteres mit 3.900 Euro. Die Strafe bekam die bisher Unbescholtene unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger Peter Philipp nahm sie das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Detektiv hatte Falle gestellt
Der Hausherr - ein Geschäftsmann mit einem Büro in der Innenstadt - hatte schon länger den Verdacht, von seiner Haushälterin bestohlen zu werden. Schließlich schaltete er eine Detektei an. Ihm wurde empfohlen, die Geldscheine in seiner Brieftasche zu markieren und die Börse offen in seiner Wohnung liegen zu lesen. Prompt tappte die Bedienerin in die ihr gestellte Falle. Sie entnahm der Geldtasche zwischen 27. Mai und 1. Juni jeweils zwei Hundert-Euro-Scheine, nach dem dritten Zugriff alarmierte der Mann den Detektiv und dieser in weiterer Folge die Polizei.
Wie nun ein Polizeibeamter als Zeuge erklärte, habe die Haushälterin „eine Art Geständnis“ abgelegt, nachdem man die fremden Banknoten aus ihrer Brieftasche gefischt hatte. Sie habe dann auch zugegeben, mehrfach den Tresor geplündert zu haben. Den passenden Schlüssel hatte sie in einer Schreibtisch-Schublade entdeckt. „Sie hat gesagt, sie braucht das für ein Haus“, schilderte der Polizist.
Die aus Ungarn stammende Angeklagte machte in der Verhandlung von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Gegen die Frau ist bei der Staatsanwaltschaft Wien ein separates Ermittlungsverfahren wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs anhängig. Sie soll dem Ehepaar, für das sie jeweils werktags vier Stunden gearbeitet hatte, weit überhöhte Honorarabrechnungen gelegt haben. Ein Schaden von weit mehr als 50.000 Euro steht im Raum.