22 Monate Haft für mutmaßlichen IS-Terroristen mit Schauspiel-Ambitionen
Ein mutmaßlicher Islamist ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu 22 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Ein Schöffensenat erachtete es als erwiesen an, dass der 30-Jährige im Jahr 2018 den späteren Attentäter von Wien, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Menschen erschossen hat, und einen zweiten Anhänger der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) in ihren Terror-Plänen bestärkt hatte.
Die beiden IS-Anhänger hatten sich im Herbst 2018 auf den Weg nach Syrien gemacht, um sich dem IS anzuschließen, waren allerdings in der Türkei aufgegriffen, festgenommen, nach Österreich abgeschoben und in weiterer Folge in Wien verurteilt worden. Der 30-Jährigen hatte dem Begleiter des späteren Attentäters im Frühjahr und Sommer 2018 mehrfach Nachrichten zukommen lassen, die dem nunmehrigen, nicht rechtskräftigen Urteil zufolge den beiden Mut machten, nach Syrien zu gehen. „Allah möge ihnen helfen“ oder „Ich wünsche dir das Beste, mein Bruder“, hieß es in den Chat-Nachrichten.
Spenden für gefallene IS-Kämpfer
Verurteilt wurde der Mann mit türkischen Wurzeln außerdem, weil er für Hinterbliebene von gefallenen IS-Kämpfern Spenden gesammelt haben soll. Das Gericht zeigte sich in der Urteilsbegründung in diesem Zusammenhang „überzeugt“, dass der 30-Jährige in sozialen Netzwerken um die finanzielle Unterstützung von Witwen und Waisen von gefallenen IS-Kämpfern geworben habe.
Der Angeklagte hatte bis zuletzt beteuert, mit Terrorismus nichts am Hut zu haben. Zum Wien-Attentäter habe er „nie direkten Kontakt gehabt“, versicherte er in seinem Schlusswort. Dessen seinerzeitigem Begleiter habe er vor mehr als drei Jahren zwar Textnachrichten geschrieben, „aber ich wollte ihn davon abhalten, zum IS auszureisen“. Mit dem Spenden sei er in der Vergangenheit „zu locker“ zu umgegangen: „Ich habe gespendet, ohne viel nachzudenken.“ Das werde er in Zukunft ändern. Er werde Bedürftige weiter unterstützen, seine Mittel aber „Licht ins Dunkel“ und krebskranken Kindern zukommen lassen.
„Schauspielprüfung abschließen“
In erster Linie wolle er aber „ganz normal leben und meine Schauspielprüfung abschließen“, verriet der 30-Jährige dem Schöffensenat. Seine Ende November 2020 erfolgte Festnahme habe das vorerst verhindert. Der Mann war noch vor gar nicht all zu langer Zeit an zwei Wiener Theaterbühnen aufgetreten. In einer überregionalen Tageszeitung wurde in einer Kritik sein darstellerisches Talent gelobt.
Nach seiner Verurteilung erbat er nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.