14-Jährige starb: Afghane wegen Drogenübergabe verurteilt
Es geht in dieser Gerichtsverhandlung nicht um den Tod der 14-jährigen Sophie. Das Mädchen war im vergangenen März an einer Drogen-Überdosis in der Wohnung eines 26-jährigen Afghanen in Wien-Simmering gestorben.
Es geht darum, wer dem Teenager-Mädchen Drogen übergeben hat.
Deshalb musste sich der Afghane am Montag vor Gericht verantworten. Er wurde wegen unerlaubten Umgangs mit Suchgiften zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Schon in der Vorwoche fand ein entsprechender Gerichtstermin statt. Doch der Angeklagte, der keinen Anwalt an seiner Seite hat, brachte noch einen Zeugen ins Spiel - und dieser sollte am Montag aussagen.
Es handelt sich um einen Freund, der beim ersten Kennenlernen dabei gewesen sei. "Ich war mit einem Freund unterwegs, wir haben Bier getrunken", schilderte der Mann. Das Mädchen habe die beiden auf der Landstraßer Hauptstraße angesprochen und gefragt, ob sie "etwas" hätten. Warum das wichtig ist? Es geht um das Alter des Mädchens. Bei der Polizei hatte der Mann zu Protokoll gegeben, dass er Sophie für 15 oder 16 Jahre schätzte. Vor Gericht erklärte er, er sei sicher gewesen, sie sei volljährig gewesen. "Sie war auch größer als ich." Der Freund könne diese Version bestätigen.
"Die geänderte Verantwortung ist taktisch und nicht glaubwürdig", meinte der Richter zur nunmehrigen Darstellung des Angeklagten.
Dass der Angeklagte der 14-Jährigen Cannabis in der Wohnung gab, hatte er im Vorfeld zugegeben. Was genau in den letzten Lebensstunden des Mädchens passiert ist, erfahren Prozess-Zuhörer nicht. Als der Angeklagte ansetzte, darüber zu erzählen, bremste ihn der Richter ein: "Darum geht es heute nicht."
Schuldig erkannt wurde der Angeklagte lediglich wegen einer Bestimmung im Suchtmittelgesetz (SMG), die für einen Erwachsenen bis zu drei Jahre Haft vorsieht, wenn dieser einer bzw. einem Minderjährigen den Gebrauch von Suchtgift ermöglicht. Der 27-Jährige erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.