Chronik/Wien

13 Wiener Austrotürken verlieren die Staatsbürgerschaft

18.000 Feststellungsverfahren hat die MA35 (Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft) bis dato gegen mutmaßlich illegale österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger eingeleitet. 1700 davon wurden bereits abgeschlossen.

13 negative Bescheide sind schon rechtskräftig, acht wurden in zweiter Instanz vom Verwaltungsgericht bestätigt. Das geht aus der Beantwortung einer Neos-Anfrage durch das Büro von Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) hervor.

Für die rosa Rathausfraktion wirft das aktuelle Vorgehen der Länder „aus verfahrensrechtlicher und rechtsstaatlicher Sicht zahlreiche Bedenken auf“, schreibt Klubobmann Christoph Wiederkehr. Zumal sich die Behörden, wie berichtet, an einem angeblichen Auszug aus der türkischen Wählerevidenz orientieren, der der FPÖ 2017 anonym zugespielt worden war.

Beweislastumkehr?

Die Neos verweisen darüber hinaus darauf, dass Österreichern mit türkischen Wurzeln möglicherweise zu Unrecht der Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft drohe. Einige, „die gar nicht die türkische Staatsbürgerschaft besitzen“, seien mit Staatenlosigkeit bedroht.

Obwohl seitens der Stadt Wien klargestellt wird, dass von der Behörde in den Feststellungsverfahren grundsätzlich „amtswegig ermittelt“ werde und keine Beweislastumkehr bestehe, bezweifeln das Betroffene. So kritisiert etwa Rechtsanwalt Vedat Gökdemir, der etwa 20 derartig gelagerte Fälle bearbeitet, dass vermeintliche Doppelstaatsbürger in Verdachtsfällen Nachweise erbringen müssten, dass sie keine sind. „Wenn die Behörde etwas behauptet, dann muss sie das auch unter Beweis stellen“, meint der Jurist, der die Aussagekraft der Wählerevidenz infrage stellt.