Chronik/Welt

Langjähriger Supermarkt-Mitarbeiter entlassen, weil er eine Krokette aß

Ein bizarrer Rechtsstreit sorgt derzeit in Spanien für Aufsehen. Ein langjähriger Mitarbeiter der bekannten Supermarktkette Mercadona wurde entlassen, nachdem er eine Krokette gegessen hatte, die eigentlich für den Müll bestimmt war.

Der Vorfall ereignete sich an einem Samstagabend im Juli 2023: Eine Mercadona-Filiale in Albacete (Kastilien-La Mancha) hatte gerade geschlossen. Ein Angestellter ging gegen 22 Uhr in die Abteilung für Fertiggerichte. Dort waren alle Produkte, die für den Müll bestimmt waren, in einem Wagen gesammelt. Er nahm eine einzelne Krokette aus einer Packung (4,20 Euro), die weggeworfen werden sollte, und aß sie.

Gegenüber seiner Vorgesetzten, die von dem Vorfall informiert worden war, bestätigte der Mann die Tat. Am darauf folgenden Montag wurde der Mitarbeiter, der seit 16 Jahren in dem Unternehmen beschäftigt war, entlassen. Das Unternehmen betrachtete den Verzehr der Krokette als ein schweres Vergehen, das die Entlassung des Arbeitnehmers rechtfertigte, berichtet El País.

Gericht erklärt Entlassung für rechtswidrig

Am 15. Oktober dieses Jahres erklärte der Oberste Gerichtshof von Kastilien-La Mancha die Kündigung für rechtswidrig und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.

Das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten stelle keine besonders schwere Verfehlung dar und sei nicht strafbar. Die Krokette habe keinen Marktwert gehabt, da sie für den Abfall bestimmt gewesen sei. Auch andere Mitarbeiter hätten in der Vergangenheit ohne Wissen der Geschäftsleitung aus dem Verkauf genommene und für den Abfall bestimmte Produkte verzehrt - ohne Entlassung.

Der Verzehr einer Krokette, die eigentlich weggeworfen werden sollte, könne keinesfalls die "schwerste Sanktion in der Arbeitswelt, nämlich die Entlassung des Arbeitnehmers“ nach sich ziehen. Das Unternehmen muss den Mitarbeiter wieder einstellen oder eine Entschädigung von rund 40.000 Euro zahlen. Mercadona hat gegenüber El País bestätigt, die Entschädigung zu zahlen.