Italien erlaubt Marihuana-Anbau zuhause
Von Konrad Kramar
In Italien ist der Anbau von Cannabis nicht mehr verboten, wenn es sich um eine „minimale Menge zum persönlichen Gebrauch“ handelt. Wer es zu Hause pflanzt, könne strafrechtlich nicht verfolgt werden, wenn aus der geringen Menge klar hervorgehe, dass die Produktion dem „persönlichen Konsum“ diene, urteilte das Oberste Gericht in Rom.
Zwei Pflanzen
Das Urteil wurde gefällt, nachdem sich der Besitzer zweier Marihuanapflanzen wegen seiner Verurteilung an das Oberste Gericht gewendet hatte. Mehrere Parlamentarier begrüßten das Urteil. Nun müsse das Parlament ein Gesetz zur Cannabis-Legalisierung verabschieden. Dies sei wichtig, um mafiösen Organisationen, die sich durch den Drogenhandel bereichern, eine wichtige Einnahmequelle verlieren.
Senatspräsidentin Maria Elisabetta Alberti Casellati hatte vor zehn Tagen erklärt, dass eine im Budget eingebaute Regelung zur Liberalisierung von „Cannabis light“ unzulässig sei und daher aus dem Haushaltsgesetz gestrichen werden müsse. Ihre Ankündigung löste bei den Regierungsparteien heftigen Protest aus. Gegen die Liberalisierung von „Cannabis light“ hatten sich die oppositionellen Rechtsparteien gewehrt. „Wir werden mit allen Mitteln dafür kämpfen, dass der Staat nicht zum Drogendealer wird“, sagte der Chef der oppositionellen Rechtspartei Lega, Matteo Salvini.
In Österreich nur ohne Blüte
Der Besitz von Hanfpflanzen ist in Österreich erlaubt. Die Stecklinge können einerseits als Zierpflanzen gehalten werden, andererseits lassen sich aus ihren Blättern legal verschiedene Produkte herstellen - etwa Tee oder Kosmetika. Illegal wird der Anbau erst, wenn der Hanf in Blüte steht. Die Blüte der Cannabispflanze enthält wirksames THC, das die berauschende Wirkung von Marihuana erzeugt und ist daher nach dem Suchtmittelgesetz in Österreich verboten.