Toter Bub in Tirol: Anwälte erheben keinen Einspruch gegen Mordanklage
Im Falle jenes sechsjährigen Buben, der im August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache gefunden worden war, wird die Verteidigung des tatverdächtigen Vaters keinen Einspruch gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft erheben.
Die Entscheidung sei wegen formeller Aspekte gefallen, hieß es in einer Aussendung am Freitag. Gleichzeitig zeigte man sich von einem Freispruch überzeugt. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung wurde noch nicht anberaumt, hieß es seitens des Landesgerichts.
Die Einspruchsfrist laufe erst um Mitternacht aus, sagte Landesgerichtssprecherin Birgit Fink zur APA. In einem möglichen Einspruchsverfahren würden nur formelle Aspekte der Anklage geprüft und keine inhaltliche Beurteilung stattfinden, erläuterten indes die Verteidiger des tatverdächtigen Vaters, Albert Heiss und Mathias Kapferer, ihre Entscheidung.
"Liebevolles Verhältnis zwischen Sohn und Vater"
Gleichfalls sei man "der festen Überzeugung, dass die Anklage verschiedene Beweisergebnisse nicht vollständig berücksichtigt bzw. zum Teil einseitig zu Lasten des Angeklagten gewürdigt" habe. Im Zuge eines "objektiv und fair zu führenden Verfahrens" werde man am Ende zum Ergebnis kommen, dass der Angeklagte freizusprechen sei, so die Verteidiger. Es werde demnach die Einvernehmung zahlreicher Zeugen beantragt werden, welche ein liebevolles Verhältnis zwischen Vater und Sohn bestätigen würden. Damit sei keinerlei Tatmotiv zu finden.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte in dem Fall Mordanklage gegen den tatverdächtigen Vater erhoben. Der 39-Jährige muss sich zudem wegen des Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung verantworten. Der Mann sitzt seit über einem Jahr wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft. Er hatte die Vorwürfe bis zuletzt zurückgewiesen und angegeben, mit seinem Sohn spazieren gegangen zu sein. Dann habe er offenbar einen Schlag auf den Kopf bekommen und vorübergehend das Bewusstsein verloren.
Raubüberfall vorgetäuscht?
Die Staatsanwaltschaft warf dem 39-Jährigen hingegen vor, seinen geistig beeinträchtigten Sohn vorsätzlich getötet zu haben, indem er ihn in den Hochwasser führenden Fluss geworfen oder gestoßen habe. Das Kind sei dann ertrunken und später tot auf einer Sandbank gefunden worden.
Dann soll der Mann sich selbst eine Flasche auf den Hinterkopf geschlagen und so in weiterer Folge einen Raubüberfall vorgetäuscht haben. Die Anklage gründe sich im Wesentlichen auf diese mutmaßliche Vortäuschung, hieß es. Diese könne nur damit erklärt werden, dass der Vater seine eigene Tat verschleiern wollte und für den Tod des Kindes verantwortlich sei.
Indes gelte für den Deutschen die Unschuldsvermutung, betonte die Staatsanwaltschaft. Weiteres werde man zu dem Fall nicht bekanntgeben. Dies bleibe der Verhandlung vor den Geschworenen vorbehalten.
Kritik an Ermittlungen der Polizei
Die Anwälte des nunmehr Angeklagten waren zuletzt vor einem letztlich abgewiesenen Enthaftungsantrag in die mediale Offensive gegangen. Die Anwälte - wobei Kapferer die Interessen der Mutter des toten Buben vertreten hatte - kritisierten in einer Pressekonferenz die Ermittlungsarbeit von Polizei bzw. Landeskriminalamt sowie Staatsanwaltschaft massiv. Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe zurück.
Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein.
Mann wurde im Vorjahr festgenommen
Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 39-jährige Deutsche ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar 2023 festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.