Prozess gegen Jugendbande in Salzburg: Alle sieben verurteilt
Am Landesgericht Salzburg ist am Freitag der Prozess gegen eine siebenköpfige Jugendbande zu Ende gegangen. Die Burschen im Alter von 15 bis 19 Jahren sollen am 23. Juni 2024 am Bahnhof Bischofshofen einen 22-Jährigen verprügelt haben.
Dieser stürzte zu Boden und erlitt lebensbedrohliche Kopfverletzungen. Die Anklage lautete auf absichtlich schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen. Die Angeklagten wurden zu Haftstrafen von einem Jahr bedingt bis drei Jahre teilbedingt verurteilt.
Das Opfer sei bereits bewusstlos am Boden gelegen, dennoch hätten die Jugendlichen auf den 22-Jährigen mit Fäusten eingeschlagen, schilderte der Staatsanwalt zu Verhandlungsbeginn am Montag.
Zwei Tage im Koma
Das Opfer erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Einblutungen und einen offenen Schädelbasisbruch. Der Kosovare musste notoperiert werden. Er lag zwei Tage im künstlichen Koma.
Bei den bisher unbescholtenen Angeklagten, die alle im Pongau wohnen, handelt es sich um zwei Serben, einen Bosnier, einen Türken, einen Slowenen und zwei Österreicher mit Migrationshintergrund.
Drei Angeklagte bekannten sich nicht schuldig. Andere Beschuldigte räumten eine normale Körperverletzung ein. Einige Verteidiger kritisierten, die Ermittlungen seien einseitig erfolgt. Sie bezeichneten die Anklage der Staatsanwaltschaft als überzogen.
Eifersucht als mögliches Motiv
Ein Motiv könnte Eifersucht gewesen sein. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll ein 16-jähriger Beschuldigter noch vor der Gewalteskalation, als er an jenem Abend mit mehreren Angeklagten und Freunden unterwegs war, seine Ex-Freundin im Gespräch mit drei Kosovaren, darunter das spätere Opfer, bei einer Bushaltestelle beobachtet haben.
Als er die Kosovaren zur Rede stellte, soll sich ein Streitgespräch entwickelt haben, in dem Beleidigungen ausgetauscht wurden. Nachdem der 16-Jährige weitere Freunde zur "Verstärkung" holen ließ, kam es zu der Schlägerei.
Der Jugendschöffensenat verurteilte am späten Nachmittag alle sieben Angeklagten - drei von ihnen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, die übrigen vier wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen. Sie erhielten Haftstrafen von einem Jahr bedingt bis drei Jahre teilbedingt (davon ein Jahr unbedingt). Die Urteile sind nicht rechtskräftig.