Witwe von Promi-Wirt: "Wollte niemals, dass so etwas passiert"
Von Matthias Nagl
Es war „ein Leben auf der Überholspur“, das Promi-Skihüttenwirt Erich T. und seine Frau geführt hätten. Das attestierte der psychiatrische Gerichtsgutachter Peter Hofmann vor Gericht . Ein Leben, das im Fall des Wirtes ein tragisches Ende nahm. War es ein Unfall oder Mord, was Anfang März spätnachts in der Küche von T.’s Hotel in Flachau geschah? Diese Frage versucht ein Geschworenengericht am Landesgericht Salzburg bis Mittwoch zu klären.
Des Mordes angeklagt ist die Frau des bekannten Gastronomen. Mit Tränen in den Augen und schluchzender Stimme machte die zierliche 30-Jährige ihre Aussage vor Gericht. „Ich wollte niemals, dass so etwas passiert“, sagte sie gleich zu Beginn. Sie beteuerte ihre Unschuld.
"Berufsalkoholiker"
Ihre Beziehung begann filmreif. Vor zwölf Jahren kam die Rumänin mit der Hoffnung, eine Arbeit zu finden, nach Österreich. Eine Stelle als Schneiderin ergab sich nicht, so begann sie wie eine Freundin als Prostituierte zu arbeiten. An ihrem ersten Arbeitstag lernte sie Erich kennen. Der verliebte sich in sie, sie zog zu ihm, er ließ sich scheiden, und sie begann in seiner Apès-Ski-Hütte zu arbeiten. „Ich hatte niemanden außer ihm“, sagte die Angeklagte.
Die Beziehung lief zunächst harmonisch, 2017 heirateten die beiden. Das „Leben auf der Überholspur“ forderte aber seinen Tribut. „Das waren Berufsalkoholiker“, sagte Gerichtsgutachter Hofmann. Gerade in der Wintersaison hatte der Arbeitstag zwölf Stunden, freie Tage gab es kaum. Dazu floss reichlich Alkohol.
Wiederholte Eifersucht
„Zur Steigerung des Umsatzes ist es gut, wenn der Wirt mit von der Partie ist, weil es einfach lustiger ist“, erklärte Hofmann. Das beförderte freilich die Streitigkeiten des Paares. „Er war sehr eifersüchtig“, sagte die 30-Jährige über ihren Mann. Immer wieder soll er sie geschubst und geohrfeigt haben.
An jenem Abend kam es neuerlich zum Streit. Beide hatten mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Erstmals habe die Angeklagte ihrem Mann eröffnet, dass sie sich scheiden lassen wolle. In der Küche soll die 30-Jährige ihrem Mann den tödlichen Stich versetzt haben. Eine Selbstzufügung sei hochgradig ungewöhnlich und absolut untypisch, zitierte die Staatsanwältin das gerichtsmedizinische Gutachten.
Zahlreiche Zeugen
Laut der Angeklagten habe ihr Mann ihre Hand mit dem Messer genommen und in Richtung seiner Brust geführt. Dabei sei es zum tödlichen Einstich zwischen Brust und Achselhöhle gekommen. „Wenn du dich scheiden lassen willst, will ich auch nicht leben. Ich kann dich nicht mit einem anderen Mann ertragen“, habe T. dabei gesagt.
Für den Stich selbst gibt es keine Zeugen, die Zeit davor und danach wird vom Gericht aber umfassend beleuchtet. Alleine die Staatsanwaltschaft hat 16 Zeugen beantragt.