Wiederbetätigung: Tiroler Ex-Soldat bekennt sich "teilweise schuldig"
Zwei Tiroler Ex-Berufssoldaten haben sich am Freitag am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung verantworten müssen. Die beiden früheren Soldaten sollen in der Kaserne in Landeck unter anderem den Hitlergruß vorgezeigt haben.
Außerdem wird ihnen vorgeworfen, Soldatenlieder aus der NS-Zeit vorgespielt oder NS-Propagandamaterial zur Schau gestellt zu haben. Während sich der Erstangeklagte "teilweise schuldig" zeigte, bekannte sich der Zweitangeklagte als "nicht schuldig".
Holz-Ei geküsst
Dem Erstangeklagten wurde zudem vorgeworfen, andere Soldaten aufgefordert zu haben, ein rotes Holz-Ei mit Hakenkreuz zu küssen. Er bekannte sich hinsichtlich dieses Vorwurfs als "nicht schuldig". "Dieses Ei kenne ich nicht", sagte er.
Schuldig sei er hingegen in der Sache, dass er einschlägige Bilder mit NS-Bezug über WhatsApp verschickt habe. "Das war eine riesige Dummheit", meinte er dazu. Auch NS-Devotionalien seien in seinem Besitz und in seinem Wohnzimmer in einer Vitrine ausgestellt gewesen: "Es war aber nur zum Andenken an meinen Urgroßvater".
"Nicht schuldig"
Der Zweitangeklagte bekannte sich hingegen zur Gänze als "nicht schuldig". Er habe weder in der Kaserne in Landeck den Hitlergruß vorgeführt, noch habe er jemals, in welchem Kontext auch immer, mit "Sieg Heil", gegrüßt. Lediglich "Berg Heil" habe er wohl mehrmals zu seinen Kameraden gesagt.
Das in seinem Besitz stehende Wehrmacht-Soldbuch sei zudem von ihm auch niemals als "seine Dienstvorschrift" bezeichnet worden, wie ihm vorgeworfen wird. Beide Angeklagten verneinten zudem, dass von ihnen jemals das verbotene "Erika"-Marschlied abgespielt worden sei.
Auch "Mein Kampf" sei zu keinem Zeitpunkt verherrlichend präsentiert worden.
Zuvor hatte die Staatsanwältin den Geschworenen mit auf den Weg gegeben, dass bereits ein "bedingter Tatvorsatz" zum Straftatbestand der Wiederbetätigung ausreiche. "Es genügt, wenn die Verbreitung von NS-Gedankengut billigend und leichtfertig in Kauf genommen wird".
Der Verteidiger des Erstangeklagten sprach hingegen von einer "fehlenden Täterschaft", der Verteidiger des Zweitangeklagten betonte, dass sein Mandant in allen Punkten "nicht schuldig" sei.
Freiheitsstrafe
Den beiden Männern droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren. Beide Angeklagten sind mittlerweile freiwillig aus dem Bundesheerdienst ausgeschieden.
Damit seien sie einer drohenden Dienstenthebung zuvorgekommen, hieß es seitens des Militärkommandos Tirol gegenüber der APA. Bundesheer-intern sei jedenfalls bereits ein Verfahren gegen die beiden gelaufen.