Was Bestätigung des Swap-Urteils für Stadtpolitik heißen würde
Von Matthias Nagl
Nach dem politischen Erdrutsch bei der Gemeinderatswahl könnte es im Schloss Mirabell auch in der Beamtenschaft einen Umbruch geben. Durch die Stellungnahme der Generalprokuratur als „Anwalt der Republik“ sind Schuldsprüche im Swap-Prozess wahrscheinlicher geworden. Wie berichtet, empfiehlt die Generalprokuratur, die Urteile gegen Ex-Bürgermeister Heinz Schaden und fünf weitere Personen zu bestätigen.
Alle sechs Angeklagten, die gegen ihr Urteil berufen haben, beteuern unverändert ihre Unschuld. Würden die Verurteilungen rechtskräftig, hätte das schwerwiegende Konsequenzen für die Verwaltung. Zwei hochrangige Beamte, der Magistrats- und der Finanzdirektor, sind unter den erstinstanzlich Verurteilten. Beide haben wie Schaden Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt.
Amtsenthebung möglich
Der Magistratsdirektor behält seinen Beamtenstatus auch im Fall einer Bestätigung der Schuldsprüche. Er wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt und liegt damit genau unter der Grenze von einem Jahr, ab der Beamten bei einer Verurteilung ihr Amt verlieren. Der Finanzdirektor bekam drei Jahre bedingt, eines davon unbedingt – er würde sein Amt also verlieren.
Bei beiden könnten sich die Strafen aber noch verringern, ihre Meinung zu den Strafhöhen hat die Generalprokuratur noch nicht mitgeteilt. Von politischer Seite könnte der oberste Beamte seinen Posten aber sehr wohl verlieren. Der Magistratsdirektor wird von einer Mehrheit im Gemeinderat gewählt, diese kann ihn auch wieder abberufen.
Bedrohliche Prozesskosten
Die Mehrheitsverhältnisse haben sich durch die Wahl im März geändert. Der Magistratsdirektor war zuvor Büroleiter von SPÖ-Bürgermeister Schaden, nun sitzt die ÖVP an den Schalthebeln. Aus der Partei wollte sich am Mittwoch niemand zu einer möglichen Amtsenthebung äußern. Man wolle die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs abwarten, hieß es.
Unabhängig davon drohen den Spitzenbeamten finanzielle Probleme. Es gibt einen einstimmigen Beschluss des Stadtsenats, die angefallenen Anwalts- und Verfahrenskosten in der Höhe von mindestens 1,3 Millionen Euro, die bisher die Stadt übernommen hat, von Schaden und den Beamten zurückzufordern. In diesem Zusammenhang ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weiterhin wegen Untreue. Ein Zivilverfahren zwischen Stadt und Land über die Schadenssumme von drei Millionen Euro ruht bis zur Rechtskraft der Urteile.