Chronik/Österreich

Heumarkt: Richter prüft Widersprüche im Gutachten

Unbeeindruckt von rechtlichen Einwänden und politischen Wellen zog Richter Christian Baumgartner am Montag im Bundesverwaltungsgericht (BVwG) das Beschwerdeverfahren zum Heumarkt-Projekt von Investor Michael Tojner durch.

Eingangs wiederholte der Richter seine Ansicht, dass Österreich die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu „schutzwürdigen Gebieten“ (UNESCO-Welterbe) unzureichend umgesetzt hat. Und dass eine Einzelfallprüfung zu den Umweltauswirkungen des „Heumarkts“ durchzuführen ist.

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Heftige Einwände gegen Verfahren

Tojners Immobilienfirma Wertinvest hält das Bundesverwaltungsgericht in diesem Fall für unzuständig. So sei eine Einzelfallprüfung nie beantragt worden. Außerdem munitionierte sich Wertinvest mit zwei gutachterlichen Expertisen aus. Diese besagen, dass "die Durchführung des Verfahrens am BVwG gesetzwidrig ist, weil keine gesetzliche Grundldlage für ein Einzelprüfverfahren besteht". Zugleich wurde vorgebracht, dass jede klagende Partei das Recht auf den gesetzlichen Richter hat.

"Das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (Artikel 83 Abs. 2 B-VG) gibt dem Einzelnen das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter. Das Gesetz legt nach sachlichen und örtlichen Kriterien (etwa nach dem Wohnsitz des Beklagten) fest, welches der 166 österreichischen Gerichte zur Entscheidung einer konkreten Sache zuständig ist", heißt es dazu auf der Homepage des Justizministeriums. "Innerhalb des zuständigen Gerichts bestimmt die sogenannte Geschäftsverteilung nach objektiven und sachlichen Kriterien, welcher Richter den Fall bearbeitet. Diese Geschäftsverteilung wird von einem Richtersenat jeweils für ein Jahr im Vorhinein festgelegt. Dieses Verfahren schließt sachfremde Einflüsse auf die Auswahl des für die einzelne Rechtssache konkret zuständigen Richters aus."

Der Fall wird u.a. in diesem Zusammenhang später beim Verwaltungsgerichtshof landen.

 

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Spannender Verfahrensverlauf

Tojner hatte mit einem eigenen Antrag eigentlich das Verfahren in Gang gebracht. Er wollte vom Gericht bescheinigt haben, dass tatsächlich keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Heumarkt notwendig ist. Nachdem das Gericht im Vorfeld der Verhandlung offenlegte, dass es eher anderer Rechtsansicht ist, zog Wertinvest den Antrag zurück; unter der Annahme, dass damit das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, bevor es begonnen hat, auch schon wieder beendet ist.

Verfahren durchgezogen

Doch beim Richter prallte diese Argumentation ab. Er führt das Verfahren bzw. die Verhandlung nun von Amts wegen. Am Monatg präsentierte Architektur-Professor Manfred Wehdorn sein Gerichtsgutachten. Er kritisierte das Bauvolumen, die Höhe und die Masse des Projektes. Es habe ein Viertel mehr Bauvolumen als das bestehende Hotel Intercontinental. Sein Fazit: Der „Heumarkt“ verursache eine „wesentliche Störung der historischen Skyline und stehe im Widerspruch zum UNESCO-Welterbe“.

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Mehr Zeit eingeräumt

In der Folge wurde Wehdorns Opus von den Wertinvest-Experten heftig kritisiert und angebliche Mängel und Rechenfehler aufgezeigt. So soll er sich bei der Höhe des Projekts vertan haben, auch zur sogenannten Kubatur führen die Wertinvest-Experten andere Zahlen vor. Im Mittelpunkt steht auch die sogenannte Baumassenzahl (BMZ). Also die Kennzahl aus dem Verhältnis der Baumasse (Kubikmeter) zur Grundfläche (Quadratmeter).

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Günstige Relation

Da das Heumarkt-Projekt eine große Grundfläche (15.000 Quadratmeter) hat und rund 8000 Quadrameter öffentliche Fläche inklusive des Einslaufvereins bleiben, wird trotz der Höhe des Heumarktturms und des mächtigen Quergebäudes eine relativ niedrige Baumassenzahl erzielt. Das ist für das Projekt äußerst günstig. Oder anders gesagt: Die Flächen des Wiener Eislaufvereins und weitere Nebenflächen sind für den "Heumarkt neu" von großem Vorteil.

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Enorme Baumasse

Gutachter Wehdorn hat das Projekt von der Grundfläche  de facto abgekoppelt betrachtet oder den unteren Bereich für seine Begutachten für nicht relevant betrachtet. Aus Sicht Wehdorns entsteht der Eindurck eines übermächtigen und überragenden Bauwerks mit 127.000 Kubikmeter Bauvolumen. Zum Vergleich der höhere Ringturm hat 35.000 Kubikmeter. Die sogenannte Scheibenfläche des Quergebäude des neuen Heumarktes übertrifft laut  Wehdorn, "alles, was es in der Kernzone des Wiener Unesco-Welterbes gibt".

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Angesichts der Einwände vertagte der Richter das Verfahren. Der Planungsdirektion der Stadt Wien wurden zwei Wochen mehr Zeit eingeräumt, um sich mit dem Wehdorn Gutachten auseinandersetzen zu können.

Lokalaugenschein könnte helfen

Tojners Wertinvest beantragte einen Lokalaugenschein, „um die tatsächliche Wahrnehmung des Projekts vor Ort zu ermöglichen“. Ein cleverer Schachzug: Gilt doch das Hotel Intercontinental, das für das Heumarkt-Projekt geschleift wird, als große Bausünde der 1960er-Jahre. Und gegen einen Abriss dieser unansehnlichen Bausünde dürfte es generell wenige Widerstand geben. Im Rahmen dieses Lokalaugenscheins sollte es darum gehen, so Wertinvest, "das Projekt im tatsächlichen urbanen Kontext zu sehen".

Große sozio-kulturelle Effekte

Ansonsten rückt man nicht von den bekannten Positionen ab. "Wir bleiben auf der Position ein nachhaltiges und allseits positives Projekt für die Stadt Wien, die Menschen, die hier leben und die Gäste aus nah und fern zu verfolgen. Die Mehrwerte sind enorme", heißt es in eienr Stellungnahme von Wertinvest. " Wir glauben daran, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Authentizität eine Folge der Realisierung des Projekts wäre. Vielmehr gibt es zahlreiche Mehrwerte für die Stadt und große sozio-kulturelle Effekte."