Chronik/Österreich

Vater bei Hochzeit getötet: Vier Jahre Haft für 32-Jährigen

Ein nicht besonders groß gewachsener und nicht außergewöhnlich kräftig wirkender Mann nimmt am Montagmorgen vor einem Schöffengericht am Innsbrucker Landesgericht Platz. Der 32-Jährige ist wegen des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang angeklagt. Nur zwei Stunden nach Prozessbeginn ist der Tiroler (nicht rechtskräftig) zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. 

Er soll bei der Hochzeit seiner Schwester in Bad Häring (Bezirk Kufstein) im Juni dem gemeinsamen Vater im Zuge eines Streits einen Faustschlag versetzt haben, der den 63-Jährigen das Leben kostete.

Tödliche Schlägerei zwischen Brautvater und Sohn bei Hochzeit

Dass der 32-Jährige seinen Vater nicht töten wollte, steht selbst für die Staatsanwältin außer Frage. "Die Geschehnisse sind an Tragik kaum zu überbieten", erklärt sie in ihrem Eröffnungsplädoyer. "Es war sehr viel Alkohol im Spiel", erklärte der Verteidiger des Angeklagten. "Es ist daraus eine Katastrophe entstanden."

Die vom Strafverteidiger als Milderungsgründe ins Feld geführte hohe Alkoholisierung seines Mandanten - 1,7 Promille - und die bisherige Unbescholtenheit des Handwerkers werden auch von der Richterin anerkannt. Als erschwerend wertet sie aber, dass es sich um eine „Tat zum Nachteil eines Angehörigen“ handelte. Zudem habe der Sohn eine „außerordentlich hohe Gewalteinwirkung“ ausgeübt.

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Das Verhängnis nimmt am 24. Juni seinen Lauf. Der Sohn trifft bei der Hochzeit seiner Schwester nach eigenen Aussagen erstmals wieder auf seinen Vater, nachdem er sechs Jahre zuvor den Kontakt zu dem 63-Jährigen abgebrochen hatte. "Er war in der Kindheit nicht für mich da", erklärt der 32-Jährige vor Gericht die Hintergründe für das zerrüttete Verhältnis. 

Sein Vater habe als EDV-Techniker auch daheim immer gearbeitet. "Der Computer war sein Kind." Die Eltern hätten sich bereits vor zehn Jahren getrennt, der 63-Jährige eine neue Familie gegründet.

Spannungen befürchtet

Laut Staatsanwältin war im Vorfeld der Hochzeit auch befürchtet worden, dass es zu Spannungen kommen könnte. Zunächst sei aber noch alles friedlich verlaufen, "mit steigendem Alkoholpegel" habe sich das jedoch geändert. Der 32-Jährige schildert, dass ihm sein Vater zweimal auf die Toilette gefolgt sei und mit ihm das Gespräch gesucht habe.

Er habe den 63-Jährigen dann "zur Rede gestellt, warum ihm seine neue Familie wichtiger ist, als sein erste." Der Streit verlagert sich auf den Parkplatz vor dem Lokal. Dort sollen sich die beiden Männer im wieder geschubst und dann wieder umarmt haben. Auch die Stiefschwester des Angeklagten und die neue Frau des Vaters sind dabei.

"Ein sehr wuchtiger Schlag"

Zur Eskalation kommt es laut dem Angeklagten, als er seine Stiefschwester wegschubst. "Das hat ihm nicht gepasst." Der Vater habe ihm einen Schlag gegen den Kehlkopf versetzt. "Aus Affekt habe ich zurückgeschlagen."

Die Staatsanwältin spricht von "einem sehr wuchtigen Schlag", der den Tod des 63-Jährigen herbeigeführt hat. Der Mann sei zunächst noch stehen geblieben und dann in sich zusammengesackt. Er erlitt durch den Schlag gegen sein linkes Ohr einen Gefäßabriss. Die Folgen waren tödlich. "Am nächsten Tag wurde er für hirntot erklärt."

Der 32-Jährige bekannte sich vor Gericht für "teils schuldig". Der Schöffensenat hatte in seiner Urteilsbegründung - zu dem Urteil kam es nach nur rund 20-minütiger Beratung - erschwerend ins Treffen geführt, dass der Angeklagte sich „nicht wirklich reumütig“ gezeigt habe.